Rhein-Neckar-Kreis: Kreistag wählt am 3. Februar neuen Landrat
Am Dienstag, 3. Februar 2026, entscheidet der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises über die künftige Leitung der Kreisverwaltung. Die öffentliche Sitzung findet im Kulturzentrum Palatin in Wiesloch statt.
Zum achten Mal seit Bestehen des Rhein-Neckar-Kreises wählen die Kreisrätinnen und Kreisräte einen neuen Landrat. Die Wahl findet am Dienstag, 3. Februar 2026, im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Kreistags im Kulturzentrum Palatin in Wiesloch statt. Beginn der Sitzung ist um 14 Uhr. Geleitet wird sie vom amtierenden Landrat Stefan Dallinger.
Mit der Wahl wird die Amtszeit festgelegt, die am 1. Mai 2026 beginnt. Der Landrat ist Leiter der Kreisverwaltung und zugleich Vorsitzender des Kreistags.
Zwei Bewerber für das Amt
Für die neue Amtsperiode bewerben sich zwei Kandidaten. Zum einen der Oberbürgermeister der Stadt Weinheim, Manuel Just, der für die CDU antritt. Zum anderen Kreisrat Ralf Frühwirt, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises.
Beide Bewerber werden sich im Rahmen der Sitzung mit jeweils einer 15-minütigen Vorstellungsrede den Mitgliedern des Kreistags präsentieren.
Aufgaben des Landrats
Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Landkreises. Er führt den Vorsitz im Kreistag und in dessen Ausschüssen und leitet das Landratsamt einschließlich der staatlichen unteren Verwaltungsbehörde. Damit ist er Vorgesetzter aller Bediensteten des Kreises.
Wahlverfahren und Amtszeit
Der Landrat wird vom Kreistag für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Wählbar waren deutsche Staatsangehörige, die das 30. Lebensjahr vollendet, das 68. Lebensjahr jedoch noch nicht erreicht haben.
Das Wahlverfahren ist gesetzlich geregelt. Zunächst berät ein besonderer beschließender Ausschuss des Kreistags über die Eignung der Bewerber. Anschließend werden die Kandidaten gemeinsam mit dem Innenministerium benannt.
Für den ersten und zweiten Wahlgang ist die Mehrheit aller Mitglieder des Kreistags erforderlich. Kommt diese nicht zustande, entscheidet im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit. Spätestens mit Vollendung des 73. Lebensjahres scheidet ein Landrat aus dem Dienst aus.
Öffentlichkeit und Live-Übertragung
Die Wahl findet in öffentlicher Sitzung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben zudem die Möglichkeit, die Landratswahl per Live-Stream über den YouTube-Kanal des Rhein-Neckar-Kreises zu verfolgen. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des Kreises abrufbar.