Wer noch einen alten Führerschein besitzt, muss handeln: Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis erinnert an feste Umtauschfristen bis spätestens Januar 2033.
Das Straßenverkehrsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis weist darauf hin, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, schrittweise in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Spätestens bis zum 19. Januar 2033 muss der Austausch abgeschlossen sein.
Wichtig dabei: Es geht ausschließlich um das Dokument. Die bestehende Fahrerlaubnis bleibt unverändert gültig. Hintergrund der Maßnahme ist eine europaweite Vereinheitlichung sowie eine höhere Fälschungssicherheit. Die neuen Kartenführerscheine sind zudem auf 15 Jahre befristet.
Gestaffelte Fristen nach Ausstellungsjahr
Der Umtausch erfolgt nicht auf einmal, sondern nach einem festen Zeitplan. Entscheidend ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Eine Sonderregelung gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Sie können ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr ebenfalls bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Wer die jeweilige Frist versäumt, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarngeld rechnen.
So läuft der Umtausch ab
Für den Pflichtumtausch ist ein Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Dieser kann online unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch vereinbart werden.
Zum Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Passfoto in Papierform
Die Gebühr beträgt 32,90 Euro inklusive Versand. Die Herstellung des neuen Führerscheins erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin und dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
Weitere Informationen sind online abrufbar unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.