Bammental: 58-Jähriger fällt auf gefälschten Online-Fahrradshop herein

Bammental: 58-Jähriger fällt auf gefälschten Online-Fahrradshop herein

 

Ein Mann aus Bammental hat beim Kauf eines E-Bikes offenbar einen sogenannten Fake-Shop genutzt und anschließend Anzeige erstattet.

Beim Online-Kauf eines E-Bikes ist ein 58 Jahre alter Mann aus Bammental mutmaßlich Opfer eines Betrugs geworden. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim bestellte der Mann am Mittwoch über ein vermeintliches Internet-Fahrradgeschäft ein E-Bike zum Preis von 675 Euro.

Die Bezahlung erfolgte per Kreditkarte. Hierfür gab der Mann auch seine Kartendaten auf der Internetseite ein. Nachdem jedoch keine Bestellbestätigung einging, wurde der 58-Jährige misstrauisch und überprüfte die Webseite erneut.

Dabei stellte sich heraus, dass es sich offenbar um einen sogenannten Fake-Shop handelte. Vor der Internetseite war laut Polizei bereits auf mehreren Plattformen gewarnt worden.

Fake-Shops sind professionell gestaltete Internetseiten, die echten Online-Shops täuschend ähnlich sehen. Häufig verwenden die Betreiber Produktbilder, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie gefälschte Impressen, um Seriosität vorzutäuschen. Nach der Zahlung wird die bestellte Ware jedoch in vielen Fällen nie geliefert.

Der Mann erstattete beim Polizeirevier Neckargemünd Strafanzeige.

Polizei warnt vor vermeintlichen Schnäppchen

Die Polizei rät Verbraucherinnen und Verbrauchern insbesondere bei außergewöhnlich günstigen Angeboten zu besonderer Vorsicht. Vor einem Kauf sollten Online-Shops genau überprüft und Erfahrungsberichte oder Warnhinweise im Internet beachtet werden.

Zudem empfehlen die Ermittler, keine Zahlungen per Vorkasse an unbekannte Anbieter zu leisten. Sichere Zahlungswege und seriöse Bezahlsysteme könnten das Risiko eines Betrugs deutlich reduzieren.

Wer einen Betrug vermutet, sollte sämtliche E-Mails, Zahlungsbelege und Screenshots der Internetseite sichern sowie möglichst schnell Anzeige bei der Polizei erstatten. Bereits geleistete Zahlungen sollten – sofern noch möglich – umgehend rückgängig gemacht werden.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim