Nur 2,9 Prozent der Kreisfläche entfallen auf Industrie und Gewerbe. Eine dreiteilige Serie der Wirtschaftsförderung beleuchtet den zunehmenden Wettbewerb um Flächen.
Rhein-Neckar-Kreis. Wo sollen Unternehmen wachsen, neue Wohnungen entstehen oder Anlagen für erneuerbare Energien gebaut werden – und welche Flächen müssen für Landwirtschaft, Natur und Umwelt erhalten bleiben? Im dicht besiedelten Rhein-Neckar-Kreis treffen unterschiedliche Ansprüche auf einen begrenzten Raum. Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Kreises widmet sich diesem Spannungsfeld deshalb in einer dreiteiligen Serie.
Der erste Teil beschäftigt sich mit der aktuellen Flächenverteilung, den unterschiedlichen Formen von Gewerbeflächen und der Frage, wer darüber entscheidet, wo künftig gebaut werden darf.
Landwirtschaft und Wald prägen den Kreis
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg werden 41,0 Prozent der Fläche des Rhein-Neckar-Kreises landwirtschaftlich genutzt. Weitere 35,4 Prozent sind Waldflächen. Auf Wohnbauflächen entfallen 7,3 Prozent, auf Verkehrsflächen 6,7 Prozent und auf Gewässer 1,6 Prozent. Weitere 5,1 Prozent werden anderen Nutzungen zugerechnet.
Industrie- und Gewerbeflächen machen dagegen lediglich 2,9 Prozent der Gesamtfläche aus. Zwischen den einzelnen Kommunen bestehen erhebliche Unterschiede: Die Spannweite reicht von 0,2 Prozent in Schönbrunn bis zu 11,7 Prozent in Eppelheim.
Auf diesem vergleichsweise kleinen Flächenanteil entsteht zugleich ein erheblicher Teil der regionalen Wertschöpfung – mit Arbeitsplätzen, Steuereinnahmen und wirtschaftlicher Entwicklung.
Gewerbefläche bedeutet nicht automatisch versiegelte Fläche
Die IHK Rhein-Neckar hat die Daten im Oktober 2025 ebenfalls in einer Studie ausgewertet. Als Industrie- und Gewerbeflächen gelten demnach Flächen, die überwiegend industriellen oder gewerblichen Zwecken sowie der Ver- und Entsorgung dienen.
Dazu gehören nicht nur Produktionsstätten. Auch Logistik und Handel, Deponien und Recyclinganlagen sowie Anlagen für erneuerbare Energien wie Freiflächen-Photovoltaik oder Windkraft werden diesen Wirtschaftsflächen zugerechnet.
Zugleich enthalten Wirtschaftsflächen wie andere Siedlungsflächen Grün- und Freiflächen. Der ausgewiesene Flächenanteil lässt sich deshalb nicht unmittelbar mit der tatsächlich versiegelten Fläche gleichsetzen.
Vom Landesentwicklungsplan bis zum Bebauungsplan
Ob auf einer bislang freien Fläche tatsächlich ein Gewerbegebiet entstehen kann, wird auf mehreren Planungsebenen entschieden. Das Land Baden-Württemberg gibt mit dem Landesentwicklungsplan die grundsätzlichen Leitlinien vor. Darauf aufbauend legt der Verband Region Rhein-Neckar im Regionalplan fest, wo unter anderem Wohn- und Gewerbegebiete möglich sind und welche Freiräume erhalten werden sollen.
Städte und Gemeinden konkretisieren diese Vorgaben anschließend über Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Im Bebauungsplan können schließlich Details wie Gebäudehöhen, Zufahrten oder Anforderungen an den Lärmschutz geregelt werden.
Neue Gewerbegebiete brauchen häufig Jahre
Selbst wenn eine Fläche grundsätzlich für eine Bebauung vorgesehen ist, kann die Entwicklung eines Gewerbegebietes mehrere Jahre beanspruchen. Berücksichtigt werden müssen unter anderem Wasser- und Hochwasserschutz, Natur- und Artenschutz, Bodenqualität, Emissions- und Lärmschutz, Verkehrsanbindung sowie notwendige Ausgleichsflächen.
Hinzu kommt die Beteiligung zahlreicher Behörden sowie von Bürgerinnen und Bürgern und Interessenverbänden. Befinden sich Grundstücke in Privateigentum oder soll ein stillgelegter Standort einer neuen Nutzung zugeführt werden, können zusätzliche Abstimmungen notwendig werden.
Welche Rolle spielt der Rhein-Neckar-Kreis?
„Der Rhein-Neckar-Kreis kann nicht entscheiden, wo neue Gewerbegebiete entstehen – die Planungshoheit liegt bei den Städten und Gemeinden“, erklärt Dorothee Wagner, Leiterin der Stabsstelle Wirtschaftsförderung.
Einflussmöglichkeiten besitzt der Kreis dennoch. Kreisbehörden sind beispielsweise an Planungsverfahren beteiligt, wenn Fragen des Umweltschutzes, des Verkehrs oder des Immissionsschutzes betroffen sind. Das Baurechtsamt des Kreises genehmigt als untere Verwaltungsbehörde zudem die Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden. Über politische Vertreterinnen und Vertreter ist der Kreis außerdem in den Verband Region Rhein-Neckar eingebunden.
Daneben setzt die Wirtschaftsförderung auf Beratung und Vernetzung. Gerade kleinere Gemeinden könnten bei der Entwicklung neuer Gewerbeflächen an ihre Grenzen gelangen, erläutert Wagner. Der Kreis versucht deshalb, Erfahrungen, Kontakte und Lösungsansätze zwischen den Kommunen zu vermitteln.
Die entscheidende Frage: Wer bekommt wie viel Raum?
Das grundsätzliche Problem lässt sich dadurch allerdings nicht beseitigen: Fläche ist begrenzt. Wirtschaft, Wohnungsbau, Landwirtschaft, Verkehr, Energieerzeugung sowie Natur- und Umweltschutz konkurrieren dauerhaft um denselben Raum.
Damit wird die Frage, welche Flächen künftig wofür genutzt werden, zu einer wichtigen Weichenstellung für die weitere Entwicklung des Rhein-Neckar-Kreises.
Ausblick: Im zweiten Teil der Serie „Platz da?“ geht die Stabsstelle Wirtschaftsförderung der Frage nach, warum nicht nur Unternehmen, sondern auch die Kommunen selbst auf verfügbare Gewerbeflächen angewiesen sind. Teil drei beschäftigt sich anschließend mit möglichen Lösungsansätzen für den Flächenkonflikt.