„Garten der Schmetterlingskinder“ Würdige Beisetzung stillgeborener Kinder am

26. April 2024

Die Stadt Sinsheim bietet mit ihrem „Garten der Schmetterlingskinder“ seit vielen Jahren trauernden Eltern einen Ort zum stillen Gedenken. Der Garten für Schmetterlingskinder ist für stillgeborene Kinder gedacht. Das Ziel dieses Projekts ist es, stillgeborene Kinder (aufgrund früher Schwangerschaftsverluste) würdig zu beerdigen und ihren Eltern einen symbolischen Ort zu geben, an dem sie trauern können.
Aus der Arbeit mit den betroffenen Eltern wissen insbesondere die Seelsorger, wie wichtig es für die Trauerverarbeitung ist, dass auch die stillgeborenen Kinder, die zum großen Teil nicht bestattungspflichtig sind, beigesetzt werden. Vor dem Projekt „Garten der Schmetterlingskinder“ gab es keinen Ort, an dem sich die Eltern auf dem leidvollen Weg durch die Trauer, ihren stillgeborenen Kindern nahe fühlen konnten. Zweimal pro Jahr besteht für verwaiste Eltern die Möglichkeit, an einem Trauergottesdienst mit anschließender Beisetzung der stillgeborenen Kinder auf dem Friedhof in Sinsheim, teilzunehmen.
Die nächste Trauerfeier mit anschließender Beisetzung im „Garten der Schmetterlingskinder“ findet am 26. April 2024 um 15:00 Uhr in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof in Sinsheim getreu dem Motto „Ich trage Dich in meinem Herzen“ statt.
Auch die Bürgerschaft ist zu dieser Trauerfeier herzlich eingeladen. „Es ist sehr wichtig, der Trauer einen Raum zu geben“, betont die Friedhofsverwaltung. Ein besonderer Dank gilt all denen, die das Projekt maßgeblich mitverantwortet haben und sich nach wie vor ehrenamtlich dafür engagieren.
Nicht zu vergessen sind natürlich die vielen Geld- und Sachspenden, die sicherstellen, dass dieses Angebot in Sinsheim nachhaltig und kostenfrei angeboten werden kann. Damit dies auch weiterhin so bleibt, sind die Initiatoren nach wie vor über jede Spende dankbar. Unter der folgenden Bankverbindung kann das Projekt unterstützt werden: Sparkasse Kraichgau, IBAN: DE82 6635 0036 0021 0010 79, BIC: BRUSDE66XXX, Verwendungszweck: „Garten der Schmetterlingskinder“. Spender werden gebeten, beim Verwendungszweck die Anschrift anzugeben, damit eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.


Gede (Stadt Sinsheim): Der „Garten der Schmetterlingskinder“ gibt Eltern stillgeborener Kinder einen Raum für ihre Trauer.