Hessen

Groß-Gerau: Rund 200 Einsatzkräfte kontrollieren Spielhallen

28.08.2025 – 11:08

Polizeipräsidium Südhessen

POL-DA: Kreis Groß-Gerau: Rund 200 Einsatzkräfte kontrollieren Spielhallen, Gaststätten, Kioske und Shisha-Bars

POL-DA: Kreis Groß-Gerau: Rund 200 Einsatzkräfte kontrollieren Spielhallen, Gaststätten, Kioske und Shisha-Bars

Im Rahmen von behördenübergreifenden Gaststättenkontrollen überprüften rund 200 Einsatzkräfte am Mittwochabend (27.08.) insgesamt 65 Spielhallen, Gaststätten, Kioske, Shisha-Bars und sonstige Lokalitäten im gesamten Kreis Groß-Gerau. Neben Kräften des Polizeipräsidiums Südhessen und der Hessischen Bereitschaftspolizei waren das Hauptzollamt, die Steuerfahndung, das Finanzamt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt, des Landkreises Groß-Gerau sowie der zuständigen Ordnungs- und Gewerbeämter, Bauämter und der Stadtpolizeien maßgeblich an den Kontrollen beteiligt. 398 Personen wurden von den Kontrollkräften hierbei genauer unter die Lupe genommen.

Während der Kontrollmaßnahmen wurden vier Ermittlungsverfahren wegen der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel, ein Ermittlungsverfahren wegen der Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel, Verstöße gegen das Waffengesetz, gegen das Aufenthaltsgesetz und das Tabaksteuergesetz festgestellt. 103 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Spielverordnung, elf Verfahren wegen des Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag und 53 gegen das Hessische Spielhallengesetz wurden eingeleitet. Zudem wurden zehn gewerberechtliche Verstöße, drei bauliche Verstöße, vier Verstöße gegen die Pfandkennzeichnungspflicht sowie sechs sonstige Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Insgesamt drohen den Betreibern nun Bußgelder von mehr als 30.000 Euro.

Weitere Verstöße wurden unter anderem bei den genutzten Kassensystemen und der Kassensturzfähigkeit festgestellt. In einzelnen Lokalitäten fielen den Kontrolleuren Hygienemängel auf und zudem wurden mehrere Personen mit illegaler Arbeitsaufnahme festgestellt.

In zwei Gaststätten in Groß-Gerau konnte ein baulich nicht genehmigter Zwischengang bzw. Durchbruch zwischen den beiden Lokalitäten festgestellt werden. In diesem waren insgesamt vier Geldspielautomaten aufgestellt. Bei zweien von diesen konnten dauerhaft eingesteckte Spielkarten festgestellt werden. In einer der Lokalitäten konnte der Verdacht einer illegalen Arbeitsaufnahme erhärtet und durch den Zoll aufgenommen werden. Die baulichen Mängel waren derart gravierend, dass der Betrieb vor Ort untersagt und die Lokalität umgehend geschlossen wurde. In einer weiteren Lokalität konnten vom Zoll fast neun Kilogramm unversteuerter Shisha-Tabak beschlagnahmt werden.

In einem Betrieb in Gernsheim war kein Personal anzutreffen, obwohl die Lokalität geöffnet war. Die Geldspielautomaten wurden bespielt, eine vorherige Überprüfung im Spielersperrsystem OASIS erfolgte nicht. Es traten zudem etliche weitere Verstöße, wie fehlende Raucherkennzeichnung, fehlender Jugendschutzaushang, Brandschutzverstöße und versperrte Fluchtwege zu Tage. Die Geldspielautomaten wurden durch die Ordnungsbehörde versiegelt.

In einem Übernachtungsbetrieb in Ginsheim-Gustavsburg ging eine Person der illegalen Prostitution nach. Gleichzeitig ergab eine Überprüfung, dass sich die Frau illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhielt. Hier wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Durch das Finanzamt konnten weiterhin in drei Lokalitäten erhebliche Verstöße bezüglich der Kassenführung festgestellt werden. So fehlte die Technische-Sicherheitseinrichtung an der Kasse. In einem zusammenhängenden Gebäudekomplex wurde gegen die Aufsichtspflicht des Betreibers verstoßen. Die Kontrolleure stellten den Spielbetrieb ein und schlossen die beiden Lokalitäten.

In einer Gaststätte in Nauheim konnte ein unerlaubter Geldspielautomat mit über 1000 Euro Inhalt festgestellt und beschlagnahmt werden. Im Rahmen der anschließend Auswertung wurde festgestellt, dass der Automat seit Mai 2025 mit mehr als 100.000 Euro Bargeldeinsatz bespielt wurde.

In einer Spielhalle in Raunheim wurden je vier Glücksspielautomaten doppelt bespielt. Weiter war bei fünf Glücksspielautomaten in Kelsterbach die erforderliche Prüfplakette nicht vorhanden. Alle Automaten wurden amtlich versiegelt.

In einer Gaststätte in Mörfelden-Walldorf waren insgesamt fünf illegale Spielautomaten aufgestellt, welche allesamt beschlagnahmt wurden. In diesen konnten zudem rund 7600 Euro festgestellt und ebenfalls beschlagnahmt werden. In einer Shisha-Bar in Mörfelden-Walldorf beschlagnahmte der Zoll außerdem rund zehn Kilogramm unversteuerten Tabak.

POL-HP: Lorsch – Unfallflucht: Schwarzer Seat Leon beschädigt

 

Geparkter Pkw in der Friedensstraße beschädigt – Polizei sucht Zeugen

In der Zeit zwischen Montag, dem 25. August 2025, 15:00 Uhr, und Dienstag, dem 26. August 2025, gegen 05:00 Uhr, wurde in der Friedensstraße in Lorsch ein geparkter schwarzer Seat Leon beschädigt. Der Wagen stand ordnungsgemäß am Fahrbahnrand. Nach bisherigen Ermittlungen wurden der linke vordere Kotflügel sowie der linke Außenspiegel des Fahrzeugs beschädigt. Der Unfallverursacher entfernte sich im Anschluss unerlaubt von der Unfallstelle. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 3.800 Euro geschätzt.
Hinweisbox:

🔹 Zeugenaufruf: Personen, die Hinweise zum Unfallhergang oder zum Verursacher geben können,
werden gebeten, sich bei der Polizeistation Heppenheim unter der Telefonnummer 06252/7060 zu melden.

Viernheim: Polizei bittet um Hinweise nach Verkehrsunfall

 

Am Sonntagnachmittag kam es in Viernheim zu einem Verkehrsunfall mit einem verletzten Radfahrer. Das beteiligte Fahrzeug ist bislang unbekannt – die Polizei bittet um Hinweise.

Am Sonntag (24.08.) gegen 17:00 Uhr ereignete sich in der Friedrich-Ebert-Straße 18 in Viernheim ein Verkehrsunfall. Nach ersten Erkenntnissen war ein etwa 30 Jahre alter Fahrradfahrer beteiligt. Im Zusammenhang mit dem Unfall soll zudem ein bislang unbekanntes Fahrzeug eine Rolle gespielt haben.

Der Radfahrer wurde verletzt und musste ärztlich versorgt werden. Das beteiligte Fahrzeug sowie dessen Fahrerin oder Fahrer sind derzeit nicht bekannt.

Zur Klärung des Unfallhergangs bittet die Polizei um Hinweise von Zeugen. Wer den Unfall beobachtet hat oder Angaben zu dem beteiligten Fahrzeug machen kann, wird gebeten, sich mit der Polizeistation Lampertheim unter der Tel.: 06206-9440-0 in Verbindung zu setzen.
Sicherheitstipp: Unfallflucht ist eine Straftat. Wer in einen Unfall verwickelt ist, muss anhalten, Erste Hilfe leisten und sofort die Polizei verständigen.
Stadt Viernheim

Viernheim: Stadt ruft zu Aufmerksamkeit im Straßenverkehr auf

Vorsicht Schulbeginn!

 12.08.2025  Kinder und Jugend Verkehr  Erstellt von Presse- und Informationsstelle

Mit dem Ende der Sommerferien und dem Schulbeginn am kommenden Montag, 18. August, werden wieder viele Schulkinder morgens und zur Mittagszeit auf Straßen, Bürgersteigen und an Bushaltestellen unterwegs sein. Gerade jüngere Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmenden und können Gefahren, Geschwindigkeiten und komplexe Verkehrssituationen noch nicht richtig einschätzen. Hinzu kommen die zahlreichen Erstklässler, die bisher wenig Erfahrungen im Straßenverkehr gemacht haben. Daher appelliert das Ordnungsamt der Stadt Viernheim an alle Autofahrenden, sich rücksichtsvoll, aufmerksam und mit Vorsicht durch den Straßenverkehr zu bewegen.

Schulwege freihalten – Vorbild sein
Gleichzeitig ruft die Stadtverwaltung dazu auf, Schulwege freizuhalten und beim Parken in Kurvenbereichen sowie vor und nach Fußgängerüberwegen ist ein Abstand von fünf Metern einzuhalten. Auch zu Fuß gehende Jugendliche und Erwachsene tragen Verantwortung, indem sie sich an Verkehrsregeln halten und so den Jüngeren ein gutes Vorbild sind – etwa, indem sie bei Ampeln konsequent auf Grün warten. Der Grundsatz „Nur bei Grün – den Kindern ein Vorbild sein“ bleibt aktueller denn je.

Ein besonderer Hinweis geht an die Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen. Immer wieder wird beobachtet, dass unmittelbar vor der Schule gehalten oder geparkt wird, damit die Kinder ein- und aussteigen können. Dies führt regelmäßig zu unübersichtlichen Verkehrssituationen und blockierten Gehwegen oder Schuleinfahrten, was andere Kinder auf dem Weg zur Schule behindert oder gefährdet.

E-Scooter: Beliebt, aber nicht ungefährlich
Zunehmend nutzen auch Schülerinnen und Schüler E-Scooter, um schnell zur Schule zu kommen. Diese moderne Form der Fortbewegung ist zwar praktisch, bringt aber auch Risiken mit sich – vor allem dann, wenn grundlegende Regeln nicht beachtet werden.

In Deutschland dürfen E-Scooter erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden – ein Führerschein ist dafür nicht nötig, für Jüngere jedoch ist die Nutzung verboten. Zulässig sind nur Fahrzeuge mit Straßenzulassung und Versicherung, erkennbar am kleinen Kennzeichen am hinteren Schutzblech. Zudem gilt: E-Scooter sind Einpersonenfahrzeuge – das Mitnehmen weiterer Personen ist untersagt und gefährlich. Und sie gehören nicht auf den Gehweg, sondern auf Radwege oder – wenn keine vorhanden sind – auf die Fahrbahn. Wer sich an diese Regeln hält, ist sicherer unterwegs und sorgt dafür, dass der Schulweg nicht zur Gefahrenquelle wird.

Kontrollen zum Schuljahresbeginn
Die Stadtpolizei wird deshalb im Bereich der Schulen wieder verstärkt Kontrollen durchführen und auf die Geschwindigkeiten sowie das Parkverhalten der Autofahrenden achten.

Lampertheim: Unfallflucht in Lampertheim: Polizei sucht dringend Zeugen

Am Montagmittag wurde ein geparkter Wagen vor einer Sparkasse in Lampertheim beschädigt. Der Unfallverursacher flüchtete – nun hofft die Polizei auf Hinweise aus der Bevölkerung.

Gegen 12:00 Uhr am 18. August 2025 kam es in der Römerstraße 101 in Lampertheim zu einer Verkehrsunfallflucht. Ein weißer Kia, der vor der dortigen Sparkasse geparkt war, wurde nach Polizeiangaben beschädigt. Anstatt sich um den Schaden zu kümmern, entfernte sich der oder die bislang unbekannte Unfallverursacherin unerlaubt vom Unfallort.

Die Beamten des Polizeipräsidiums Südhessen schätzen den entstandenen Sachschaden auf rund 500 Euro. Trotz des überschaubaren Betrags wird die Tat ernst genommen – insbesondere, weil Unfallflucht eine Straftat darstellt.

„Wer einen Unfall verursacht, muss seiner Verantwortung nachkommen – das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt“, betont ein Sprecher der Polizei.

Polizei bittet um Mithilfe

Um den Vorfall schnell aufzuklären, bittet die Polizei nun um Hinweise aus der Bevölkerung. Zeuginnen und Zeugen, die zur Tatzeit verdächtige Beobachtungen in der Römerstraße gemacht haben oder Angaben zum flüchtigen Fahrzeug machen können, sollen sich umgehend bei der Polizeistation Lampertheim-Viernheim melden.

Die Ermittler sind unter der Rufnummer 06206 94400 erreichbar. Jeder noch so kleine Hinweis könnte entscheidend dafür sein, die Fahrerin oder den Fahrer zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen.

Hintergrund: Straftat Unfallflucht

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort – umgangssprachlich auch „Fahrerflucht“ genannt – gilt in Deutschland als Straftat. Wer sich nach einem Unfall nicht um die Feststellung seiner Personalien kümmert, riskiert empfindliche Strafen: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können auch Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis folgen.

Die Polizei appelliert daher eindringlich an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sich ihrer Verantwortung im Straßenverkehr bewusst zu sein und im Falle eines Unfalls korrekt zu handeln.

Angriff in Lampertheim: Unbekannter entreißt Elfjährigem die Schuhe

In der Bahnhofstraße in Lampertheim-Hofheim wurde ein Kind brutal überfallen – der Täter entkam zu Fuß. Die Polizei bittet um Hinweise.

Ein schockierender Vorfall erschütterte am Samstagabend die Kleinstadt Lampertheim im südhessischen Kreis Bergstraße. Gegen 20:30 Uhr wurde ein elfjähriger Junge in der Bahnhofstraße im Stadtteil Hofheim Opfer eines gewalttätigen Übergriffs. Ein bislang unbekannter Täter bedrohte das Kind, schlug es und stahl ihm schließlich die Schuhe – bevor er in Richtung Bahnhof flüchtete.
„Der Täter soll etwa 18 Jahre alt sein, ein südländisches Erscheinungsbild haben und schwarze, lockige, nach hinten gegelte Haare sowie einen Ziegenbart tragen“, teilte die Polizei mit.
Bekleidet war der Mann laut Angaben des Opfers mit einem weißen Pullover, einer blauen Jeans und schwarzen Schuhen. Der Junge blieb körperlich weitgehend unverletzt, steht jedoch unter dem Eindruck des Überfalls. Die Kriminalpolizei in Heppenheim hat die Ermittlungen übernommen und prüft, ob der Täter möglicherweise bereits in anderen Fällen auffällig geworden ist.
Zeugenhinweis: Personen, die am Samstagabend etwas Verdächtiges in der Bahnhofstraße beobachtet haben oder Hinweise zur Identität des Täters geben können, werden gebeten, sich beim Kommissariat 10 der Kriminalpolizei Heppenheim unter der Telefonnummer 06252/7060 zu melden.

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