Michelstadt: Ohne Fahrerlaubnis auf Motorroller unterwegs – Polizei leitet Ermittlungsverfahren ein
Am Donnerstagnachmittag stoppte die Polizei in Michelstadt einen Motorroller ohne Kennzeichen. Der 18-jährige Fahrer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis.
Nach Angaben der Polizei hielt eine Streife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen am Donnerstag, dem 22. Januar 2026, gegen 13:20 Uhr auf der Bundesstraße 45 einen Motorroller an, der mit zwei Personen besetzt war.
An dem Kleinkraftrad war kein Versicherungskennzeichen angebracht. Beim Anhalten rutschte der Fahrer weg und kam zu Fall, blieb dabei jedoch unverletzt.
Im Rahmen der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 18-jährige Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Er verfügte lediglich über eine Mofa-Prüfbescheinigung, die nicht zum Führen des Motorrollers berechtigte.
Der ebenfalls 18-jährige Mitfahrer war hingegen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Trotz des fehlenden Kennzeichens bestand für das Fahrzeug eine gültige Versicherung.
Gegen den Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.