Polizeikontrolle
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Darmstadt: Wachpolizei ahndet sechs verbotene E-Scooter-Fahrten

 

Bei Kontrollen in Darmstadt ahndete die Wachpolizei am Montagnachmittag sechs verbotene Fahrten auf Gehwegen und klärte über die sichere E-Scooter-Nutzung auf.

Veröffentlicht am 18.08.2026 um 15:15 Uhr | Quelle: Polizeipräsidium Südhessen

Die Wachpolizei hat am Montag, 17. August, zwischen 15 und 19.30 Uhr an mehreren Stellen in der Darmstädter Innenstadt E-Scooter-Fahrer kontrolliert.

Die Aktion gehörte zur Kampagne „E-Scooter? Nur mit Plan. Regeln kennen. Sicher ankommen.“. Sechs Personen waren verbotenerweise auf Gehwegen unterwegs. Die Einsatzkräfte hielten sie an, sprachen Verwarnungen aus und führten aufklärende Gespräche.

Nach Angaben der Polizei dürfen E-Scooter grundsätzlich nur auf Radwegen oder der Fahrbahn genutzt werden. Das Fahren auf Gehwegen ist nicht erlaubt. Eine falsche Flächennutzung zählt laut Polizei zu den häufigen Ursachen von E-Scooter-Unfällen und kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

E-Scooter gehören auf vorhandene Radwege oder auf die Fahrbahn. Gehwege sind Fußgängern vorbehalten.