Lorsch: Falscher Bankmitarbeiter erbeutet Geld – Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche

Lorsch: Falscher Bankmitarbeiter erbeutet Geld – Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche

Lorsch: Falscher Bankmitarbeiter erbeutet Geld – Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche

In Lorsch ist eine Seniorin Opfer eines perfiden Betrugs geworden. Ein falscher Bankmitarbeiter erlangte EC-Karte, PIN und Bargeld. Die Polizei warnt eindringlich vor dieser Masche.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Südhessen kam es am Mittwoch, 17. Dezember 2025, zu einem Betrugsfall in Lorsch. Ein bislang unbekannter Täter gab sich gegenüber einer Seniorin telefonisch als Bankmitarbeiter aus und setzte die Frau gezielt unter Druck. Unter dem Vorwand angeblicher Unregelmäßigkeiten auf dem Konto forderte der Anrufer die Herausgabe der EC-Karte samt PIN. Gegen 12.00 Uhr erschien anschließend ein Unbekannter an der Wohnanschrift der Seniorin und erklärte, die Karte zur Klärung einer falschen Abbuchung abholen zu müssen. In der Folge kam es zu einer unberechtigten Abbuchung in Höhe von 1.000 Euro. Darüber hinaus übergab die Geschädigte dem Täter zusätzlich Bargeld. Erst später bemerkte sie den Betrug. Der Abholer wird als etwa 30 bis 35 Jahre alt, circa 1,80 bis 1,85 Meter groß und schlank beschrieben. Er soll dunkle, gelockte Haare gehabt haben und trug einen schwarzen Blouson sowie eine dunkle Jeans. Die Kriminalpolizei in Heppenheim hat die Ermittlungen übernommen.
Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu dem beschriebenen Mann geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Heppenheim (Kommissariat 23) unter der Telefonnummer 06252 / 706 – 0 zu melden.
Die Polizei warnt:
• Geben Sie am Telefon niemals Bankdaten, PIN- oder TAN-Nummern weiter.
• Seien Sie bei Anrufen zu Überweisungen oder Kontoproblemen grundsätzlich misstrauisch.
• Holen Sie bei Zweifeln Rat bei Angehörigen ein und informieren Sie die Polizei.
• Echte Bankmitarbeiter fragen nicht nach Passwörtern oder Sicherheitsnummern.
• Banken holen niemals EC- oder Kreditkarten an der Wohnanschrift ab.
• Bei auffälligen Abbuchungen informieren Sie umgehend Ihre Bank, um einen möglichen Überweisungsrückruf zu veranlassen.