Vorsicht Schulbeginn!
12.08.2025 Kinder und Jugend Verkehr Erstellt von Presse- und Informationsstelle
Mit dem Ende der Sommerferien und dem Schulbeginn am kommenden Montag, 18. August, werden wieder viele Schulkinder morgens und zur Mittagszeit auf Straßen, Bürgersteigen und an Bushaltestellen unterwegs sein. Gerade jüngere Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmenden und können Gefahren, Geschwindigkeiten und komplexe Verkehrssituationen noch nicht richtig einschätzen. Hinzu kommen die zahlreichen Erstklässler, die bisher wenig Erfahrungen im Straßenverkehr gemacht haben. Daher appelliert das Ordnungsamt der Stadt Viernheim an alle Autofahrenden, sich rücksichtsvoll, aufmerksam und mit Vorsicht durch den Straßenverkehr zu bewegen.
Schulwege freihalten – Vorbild sein
Gleichzeitig ruft die Stadtverwaltung dazu auf, Schulwege freizuhalten und beim Parken in Kurvenbereichen sowie vor und nach Fußgängerüberwegen ist ein Abstand von fünf Metern einzuhalten. Auch zu Fuß gehende Jugendliche und Erwachsene tragen Verantwortung, indem sie sich an Verkehrsregeln halten und so den Jüngeren ein gutes Vorbild sind – etwa, indem sie bei Ampeln konsequent auf Grün warten. Der Grundsatz „Nur bei Grün – den Kindern ein Vorbild sein“ bleibt aktueller denn je.
Ein besonderer Hinweis geht an die Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen. Immer wieder wird beobachtet, dass unmittelbar vor der Schule gehalten oder geparkt wird, damit die Kinder ein- und aussteigen können. Dies führt regelmäßig zu unübersichtlichen Verkehrssituationen und blockierten Gehwegen oder Schuleinfahrten, was andere Kinder auf dem Weg zur Schule behindert oder gefährdet.
E-Scooter: Beliebt, aber nicht ungefährlich
Zunehmend nutzen auch Schülerinnen und Schüler E-Scooter, um schnell zur Schule zu kommen. Diese moderne Form der Fortbewegung ist zwar praktisch, bringt aber auch Risiken mit sich – vor allem dann, wenn grundlegende Regeln nicht beachtet werden.
In Deutschland dürfen E-Scooter erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden – ein Führerschein ist dafür nicht nötig, für Jüngere jedoch ist die Nutzung verboten. Zulässig sind nur Fahrzeuge mit Straßenzulassung und Versicherung, erkennbar am kleinen Kennzeichen am hinteren Schutzblech. Zudem gilt: E-Scooter sind Einpersonenfahrzeuge – das Mitnehmen weiterer Personen ist untersagt und gefährlich. Und sie gehören nicht auf den Gehweg, sondern auf Radwege oder – wenn keine vorhanden sind – auf die Fahrbahn. Wer sich an diese Regeln hält, ist sicherer unterwegs und sorgt dafür, dass der Schulweg nicht zur Gefahrenquelle wird.
Kontrollen zum Schuljahresbeginn
Die Stadtpolizei wird deshalb im Bereich der Schulen wieder verstärkt Kontrollen durchführen und auf die Geschwindigkeiten sowie das Parkverhalten der Autofahrenden achten.