Böhl-Iggelheim/Schifferstadt: Polizei stoppt zwei 13-Jährige auf E-Scootern

Böhl-Iggelheim/Schifferstadt: Polizei stoppt zwei 13-Jährige auf E-Scootern

 

Zwei Kinder wurden am Dienstagmorgen von der Polizei gestoppt, weil sie mit E-Scootern unterwegs waren – das Mindestalter zum Fahren ist erst ab 14 Jahren erlaubt.

Am 10.09.2025 um 11:17 Uhr meldete die Polizeidirektion Ludwigshafen, dass im Rahmen von Kontrollmaßnahmen zwei 13-Jährige in Böhl-Iggelheim und Schifferstadt auf E-Scootern gestoppt wurden. In der Straße Am Schwarzweiher in Böhl-Iggelheim wurde ein Junge fahrend festgestellt. Da er mit 13 Jahren das gesetzliche Mindestalter von 14 Jahren zum Führen eines E-Scooters noch nicht erreicht hatte, untersagten die Beamten die Weiterfahrt und stellten den Roller sicher. Nur kurze Zeit später wurde in der Iggelheimer Straße in Schifferstadt ein weiterer 13-Jähriger kontrolliert, ebenfalls auf einem E-Scooter. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. In beiden Fällen informierte die Polizei die Erziehungsberechtigten. Laut Polizei sollen mit den Kontrollen insbesondere die Sicherheit im Straßenverkehr und die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet werden.
Hinweis: Mindestalter für E-Scooter beachten
Wer einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Außerdem gilt: Es dürfen nur zugelassene Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gefahren werden. Kinder und Jugendliche sollten daher frühzeitig über die Regeln aufgeklärt werden, um Bußgelder oder gefährliche Situationen zu vermeiden.