Frankenthal: Polizei kontrolliert Innenstadt – Verstöße gegen Durchfahrtsverbot und ungültiges E-Scooter-Kennzeichen

Frankenthal: Polizei kontrolliert Innenstadt – Verstöße gegen Durchfahrtsverbot und ungültiges E-Scooter-Kennzeichen

Frankenthal: Polizei kontrolliert Innenstadt – Verstöße gegen Durchfahrtsverbot und ungültiges E-Scooter-Kennzeichen

Bei einer Fußstreife rund um den Wochenmarkt auf dem Rathausplatz stellten Polizeikräfte mehrere Verstöße fest. Besonders E-Scooter und Fahrräder standen im Fokus der Kontrolle.

Am Dienstagmorgen (28. Oktober 2025) führten Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion Frankenthal im Zeitraum zwischen 08:00 und 08:40 Uhr eine Fußstreife im Innenstadtbereich durch. Anlass war der Wochenmarkt auf dem Rathausplatz. Im Mittelpunkt der Kontrolle stand das Durchfahrtsverbot in der Fußgängerzone (Verkehrszeichen 242.1), das von 07:00 bis 20:00 Uhr gilt. Dabei wurden insbesondere Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern überprüft. Insgesamt registrierte die Polizei drei Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot, wofür entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden. Nach Polizeiangaben fiel die Resonanz der Marktbeschicker und Passanten positiv aus – die sichtbare Präsenz der Einsatzkräfte wurde ausdrücklich begrüßt. Darüber hinaus fiel den Beamtinnen und Beamten eine 21-jährige E-Scooter-Fahrerin in der Rheinstraße auf. Ihr Fahrzeug trug ein blaues Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024. Da für den E-Tretroller keine gültige Zulassung bestand, leiteten die Einsatzkräfte ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
Polizeihinweis: E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur mit gültigem Versicherungskennzeichen gefahren werden. Wer ohne Versicherung unterwegs ist, macht sich strafbar. Auch in Fußgängerzonen und auf Wochenmärkten gilt ein Durchfahrtsverbot – sowohl für Fahrräder als auch für Elektrokleinstfahrzeuge.