Frankenthal: Vorfahrtsverstoß in der Colombesstraße – Beifahrerin leicht verletzt

Frankenthal: Vorfahrtsverstoß in der Colombesstraße – Beifahrerin leicht verletzt

Frankenthal: Vorfahrtsverstoß in der Colombesstraße – Beifahrerin leicht verletzt

An einer Kreuzung in Frankenthal kam es am Dienstagmittag zu einem Zusammenstoß zweier Autos. Eine Beifahrerin wurde dabei leicht verletzt, der entstandene Sachschaden liegt bei rund 13.000 Euro.

Schnellüberblick
  • Wann: Dienstag, 4. November 2025, gegen 12:30 Uhr
  • Wo: Kreuzung Colombesstraße / Carl-Spitz-Weg, Frankenthal
  • Beteiligte: 38-jähriger Mercedes-Fahrer, 30-jährige Citroën-Fahrerin mit Kind und Beifahrerin
  • Verletzte: Beifahrerin leicht verletzt, übrige Insassen unverletzt
  • Sachschaden: ca. 13.000 Euro, Citroën musste abgeschleppt werden
  • Quelle: Polizeidirektion Ludwigshafen, POL-PDLU (PM vom 05.11.2025, 14:20 Uhr)

Der Unfallhergang

Laut Polizei befuhr der 38-jährige Fahrer eines Mercedes-Benz am Dienstagmittag die Colombesstraße aus Richtung Frankenstraße. An der Kreuzung zum Carl-Spitz-Weg missachtete er die Vorfahrt einer 30-jährigen Citroën-Fahrerin, die auf der bevorrechtigten Straße unterwegs war. Im Kreuzungsbereich kam es zur Kollision beider Fahrzeuge.

Folgen und Schäden

Während die beiden Fahrzeugführer sowie das einjährige Kind der Citroën-Fahrerin unverletzt blieben, erlitt deren Beifahrerin leichte Verletzungen im Schulterbereich. Sie wurde zur weiteren medizinischen Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Der Citroën war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 13.000 Euro.

Hinweisbox: Vorfahrt beachten – Unfälle vermeiden
  • Vorfahrtsschilder und -regeln sind insbesondere an unübersichtlichen Kreuzungen strikt einzuhalten.
  • Langsames Heranfahren und Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern erhöhen die Sicherheit.
  • Bei Kindern im Auto: Immer auf korrekte Sicherung im Kindersitz achten.
  • Nach einem Unfall: Unfallstelle sichern und bei Verletzten sofort den Notruf 112 wählen.

Angaben laut Polizeidirektion Ludwigshafen (POL-PDLU). Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizeidirektion Ludwigshafen, Pressemitteilung POL-PDLU vom 05.11.2025, 14:20 Uhr.