Am späten Dienstagabend kam es in Mutterstadt zu einem Zusammenstoß zweier unbeleuchteter Fahrräder – beide Fahrer wurden verletzt.
Sicheres Radfahren: Radfahren im Dunkeln ohne Beleuchtung ist lebensgefährlich – nicht nur als Radfahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Immer wieder kommt es hier zu eigentlich vermeidbaren Unfällen. Das Fahrrad muss verkehrssicher sein. Das bedeutet, dass das Licht vorne und hinten funktioniert. Zusätzlich zum Licht sind vorne und hinten auch Reflektoren notwendig.
Vorgeschriebene Beleuchtung am Fahrrad:
- ein nach vorne gerichteter Scheinwerfer mit weißem Licht
- ein nach vorn gerichteter weißer Reflektor (darf im Scheinwerfer verbaut sein)
- ein rotes Schlusslicht
- ein roter Rückstrahler hinten
- jeweils zwei gelbe Rückstrahler an jedem Pedal
- pro Reifen mindestens zwei nach der Seite wirkende Reflektoren oder Speichenreflektoren beziehungsweise reflektierende Reifen
- bei Beleuchtung mit Batterie-/Akkubetrieb diese regelmäßig auf Ladezustand überprüfen und/oder Ersatzbatterien mitführen
- Verwenden Sie kein blinkendes oder flackerndes Licht am Fahrrad (Verbot gem. StVZO). Es irritiert und verunsichert andere Verkehrsteilnehmer und kann Unfälle verursachen.
Viele schwere Hirnverletzungen beim Radfahren könnten sich durch das Tragen eines Helms vermeiden lassen. Die Polizei empfiehlt daher, immer mit Fahrradhelm zu fahren. Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie unter www.ich-trag-helm.de.