Ludwigshafen: Stadt legt Fahrplan für Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 vor

Ludwigshafen: Stadt legt Fahrplan für Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 vor

 

Ab 1. August 2026 haben Grundschulkinder einen Anspruch auf Ganztagsförderung – Ludwigshafen stellt dafür ein umfassendes Konzept vor.

Start ab Schuljahr 2026/2027

Die Stadt Ludwigshafen hat am 27. August 2025 ihr Rahmenkonzept zur Umsetzung des bundesweiten Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) vorgestellt. Dieses sieht vor, dass alle Kinder ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise bis 16 Uhr betreut werden können. Der Stadtrat soll am 22. September über das Konzept entscheiden. Bürgermeisterin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg betonte, dass der Anspruch „ein großer Fortschritt für Familien und Kinder“ sei. Ziel sei es, Schule und außerschulische Partner enger zu vernetzen und so Bildung, Betreuung und Förderung miteinander zu verbinden.

Drei Säulen der Umsetzung

Das Konzept baut auf bestehenden Strukturen auf: - **Ganztagsschulen in Angebotsform** (derzeit fünf Standorte mit 730 Schüler*innen), - **Betreuende Grundschulen (BGS)**, die ab 2026 als **BGS Plus** mit erweiterten pädagogischen Inhalten geführt werden, - **Horte**, die an 23 Standorten rund 950 Plätze bieten. Bis 2030 sollen allein in der BGS Plus über 4.600 Plätze entstehen. Damit will die Stadt den erwarteten Bedarf von bis zu 85 Prozent aller Grundschulkinder abdecken.

Flexible Modelle für Eltern

Eltern können künftig zwischen verschiedenen Modellen wählen: kurze Betreuung bis 14 Uhr, lange Betreuung bis 16 Uhr oder die Teilnahme an Ganztagsschulen. Frühbetreuung ab 7 Uhr bleibt bestehen. Zusätzlich soll es Ferienangebote geben, die acht Stunden Betreuung täglich ermöglichen.

Personal und Kosten

Die Stadt schafft 13 neue Stellen und richtet ab 2026 eine eigene Abteilung Ganztagsförderung ein. Neben pädagogischen Fachkräften sollen an jedem Schulstandort Teamleitungen eingesetzt werden, die eng mit Schulen, Vereinen und Partnern zusammenarbeiten. Der Ausbau erfordert erhebliche Investitionen: Bis 2030 wird allein bei den Personalkosten mit einem Mehrbedarf von rund 6,7 Millionen Euro gerechnet.

Partner und Unterstützung

Starke Partner wie die BASF und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) unterstützen das Projekt „Gemeinsam den Ganztag gestalten“. Bereits jetzt werden an Schulen durch externe Angebote Arbeitsgemeinschaften zu Sprache, MINT oder Bewegung organisiert.
Hintergrund: Gesetz zur Ganztagsförderung (GaFöG)

Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung gilt ab August 2026 zunächst für Erstklässler. Jedes weitere Jahr kommt eine Jahrgangsstufe hinzu. Ab 2029/2030 haben alle Grundschulkinder Anspruch auf acht Stunden tägliche Betreuung inklusive Unterricht – auch in den Ferien, abzüglich festgelegter Schließzeiten.