Limburgerhof: 16-Jährige betrunken mit E-Scooter und Beifahrerin unterwegs

Limburgerhof: 16-Jährige betrunken mit E-Scooter und Beifahrerin unterwegs

 

In der Rheinstraße stoppte die Polizei am Freitagabend eine 16-Jährige auf einem E-Scooter mit 1,5 Promille – dazu noch mit unerlaubter Mitfahrerin und ohne Versicherungsschutz.

Wie die Polizei Ludwigshafen am Sonntag, 07.09.2025, mitteilte, kontrollierte eine Streife am Freitagabend, 05.09.2025, gegen 21:45 Uhr, eine 16-jährige Fahrerin eines E-Scooters in der Rheinstraße in Limburgerhof. Auf dem Gefährt befand sich zudem eine 15-jährige Mitfahrerin. Bei der Kontrolle stellten die Beamten Anzeichen für Alkoholkonsum fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 1,5 Promille. Die Jugendliche wurde zur Dienststelle gebracht, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde. Nach Polizeiangaben erwarten die 16-Jährige nun Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch die Sozia muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, da E-Scooter grundsätzlich nur für eine Person zugelassen sind. Gegen den Eigentümer des Fahrzeugs wurde zudem eine Strafanzeige eingeleitet, da er das Fahren ohne Versicherungsschutz zuließ. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten. Damit werden Trunkenheitsfahrten wie bei Pkw strafrechtlich geahndet – mit unmittelbaren Folgen für eine bestehende oder noch zu erlangende Fahrerlaubnis.

Wichtige Hinweise zur Nutzung von E-Scootern

  • E-Scooter sind Kraftfahrzeuge – die Promillegrenzen gelten wie beim Autofahren.
  • Jeder E-Scooter muss über eine gültige Versicherung verfügen, erkennbar am Versicherungskennzeichen.
  • Mitfahrende Personen sind nicht erlaubt – E-Scooter sind ausschließlich für eine Person zugelassen.
  • Alkoholfahrten mit E-Scooter können Führerscheinentzug, hohe Geldstrafen und Einträge im Fahreignungsregister nach sich ziehen.
  • Gerade Jugendliche sollten sich bewusst machen, dass Verstöße auch den erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis gefährden können.