Limburgerhof
16-Jährige betrunken mit E-Scooter und Beifahrerin unterwegs
In der Rheinstraße stoppte die Polizei am Freitagabend eine 16-Jährige auf einem E-Scooter mit 1,5 Promille – dazu noch mit unerlaubter Mitfahrerin und ohne Versicherungsschutz.
Wichtige Hinweise zur Nutzung von E-Scootern
- E-Scooter sind Kraftfahrzeuge – die Promillegrenzen gelten wie beim Autofahren.
- Jeder E-Scooter muss über eine gültige Versicherung verfügen, erkennbar am Versicherungskennzeichen.
- Mitfahrende Personen sind nicht erlaubt – E-Scooter sind ausschließlich für eine Person zugelassen.
- Alkoholfahrten mit E-Scooter können Führerscheinentzug, hohe Geldstrafen und Einträge im Fahreignungsregister nach sich ziehen.
- Gerade Jugendliche sollten sich bewusst machen, dass Verstöße auch den erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis gefährden können.
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