Ludwigshafen: Mercedes streift Kia in der Brunckstraße und flüchtet – Polizei sucht Zeugen

Ludwigshafen: Mercedes streift Kia in der Brunckstraße und flüchtet – Polizei sucht Zeugen

Ludwigshafen: Mercedes streift Kia in der Brunckstraße und flüchtet – Polizei sucht Zeugen

Nach einem Verkehrsunfall am frühen Montagmorgen in Ludwigshafen hat sich der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Die Polizei bittet um Hinweise und mahnt: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt.

Am Montagmorgen (10. November 2025) kam es gegen 06:27 Uhr in der Brunckstraße, aus Richtung L 523 kommend, auf Höhe der Einmündung Ammoniakstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrzeugen. Ein 48-jähriger Mann wollte mit seinem weißen Kia nach links in die Ammoniakstraße abbiegen, als ein unbekannter Fahrer mit einem Mercedes-Benz rechts an ihm vorbeifuhr und das Fahrzeug des 48-Jährigen seitlich streifte. Ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, setzte der Mercedes-Fahrer seine Fahrt fort. Am Kia wurden der Außenspiegel, der Kotflügel und die Felge auf der Beifahrerseite beschädigt. Die Polizei schätzt den Sachschaden auf mehrere tausend Euro. Der flüchtige Mercedes müsste einen deutlich sichtbaren Schaden auf der Fahrerseite aufweisen. Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Hinweise zum flüchtigen Fahrzeug beziehungsweise dessen Fahrer geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 unter der Telefonnummer 0621 / 963-24250 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu melden.
Hinweis der Polizei: Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Bagatelldelikt. Sie stellt eine Straftat dar und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Oft bleiben Geschädigte auf ihren Kosten sitzen. Wer Zeuge einer Unfallflucht wird, sollte sich das Kennzeichen merken oder ein Foto machen und umgehend die Polizei informieren – so helfen Sie, Unfallopfern zu ihrem Recht zu verhelfen.
Quelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz, PM vom 11.11.2025