Ludwigshafen: Ermittlungen nach Tötungsdelikt – Behörden liefern aktuellen Stand

Ludwigshafen: Ermittlungen nach Tötungsdelikt – Behörden liefern aktuellen Stand

Ludwigshafen: Ermittlungen nach Tötungsdelikt – Behörden liefern aktuellen Stand

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal und die Kriminalpolizei Ludwigshafen haben neue Details zum Tötungsdelikt vom 2. November veröffentlicht – die Ermittlungen laufen weiterhin auf Hochtouren.

Hintergrund: Tat vom 2. November

Laut Polizei ereignete sich die Tat am 2. November 2025 in einer Wohnung in Ludwigshafen. Der 39-jährige Tatverdächtige soll seine Ehefrau im gemeinsamen Wohnzimmer mit mehreren Messerstichen getötet haben. Gegen ihn wurde bereits am 3. November ein Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags erlassen.

Beziehungsdynamik weiter unklar

Wie sich die Beziehung der Eheleute zuletzt gestaltet hatte, ist weiterhin Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Auch die Frage, ob ein Streit der Tat vorausging, bleibt noch ungeklärt. Die Polizei vernimmt derzeit Zeugen und wertet kriminaltechnische Spuren sowie Mobiltelefone aus.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte es in der Vergangenheit mindestens einen bekannten Fall häuslicher Gewalt gegeben. Die Getötete hatte ihren Mann im Jahr 2023 angezeigt.

Der Fall von 2023

Im Jahr 2023 war der Mann aktenkundig geworden, nachdem er seine Frau mit einer Holzbox am Kopf verletzt haben soll. Die Polizei führte damals gemäß Standardverfahren eine Gefährdungseinschätzung durch – diese ergab eine sogenannte „schwankende Gefährdung“, also die niedrigste Risikostufe.

Zum Schutz der Frau wurde der Beschuldigte für zehn Tage aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen, zudem galten ein Kontakt- und ein Näherungsverbot. Auch eine Gefährderansprache fand statt, und die Daten der Betroffenen wurden mit ihrem Einverständnis an die Interventionsstelle Ludwigshafen weitergeleitet.

Im Laufe des damaligen Verfahrens äußerte die Betroffene jedoch, dass sie keine strafrechtliche Verfolgung wünsche und keine Aussage bei der Polizei machen werde. Das Verfahren wurde daraufhin nach § 153 Absatz 2 StPO eingestellt. Der Mann hatte zuvor einen sozialen Trainingskurs „Contra Häusliche Gewalt“ abgeschlossen.

Polizei betont Bedeutung der Prävention

Die Behörden heben hervor, dass die Bekämpfung häuslicher Gewalt ein Schwerpunkt der Polizeiarbeit ist. Dazu gehören die separate Befragung der Betroffenen, systematische Gefährdungseinschätzungen sowie die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen. Solche Maßnahmen sollen helfen, Gewalteskalationen frühzeitig zu erkennen und Betroffene zu schützen.

Hinweis der Polizei: Wer selbst von häuslicher Gewalt betroffen ist oder Hinweise geben kann, sollte sich an die örtlichen Polizeidienststellen oder spezialisierte Beratungsstellen wenden. In akuten Gefahrensituationen immer den Notruf 110 wählen.