Ludwigshafen: Jugendlicher flüchtet mit E-Scooter ohne Versicherung

Ludwigshafen: Jugendlicher flüchtet mit E-Scooter ohne Versicherung

Ludwigshafen: Jugendlicher flüchtet mit E-Scooter ohne Versicherung

Ein 17-Jähriger versuchte sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Der Grund: Sein E-Scooter war ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs.

Am Dienstag (17.03.2026) fiel Polizeikräften in der Valentin-Bauer-Straße ein 17-jähriger E-Scooter-Fahrer auf, der sich einer Verkehrskontrolle entziehen wollte. Der Jugendliche flüchtete zunächst, konnte jedoch nach kurzer Verfolgung in der Gudrunstraße gestoppt werden.

Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass für den E-Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen vorlag.

Versicherungspflicht für E-Scooter

Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter im Straßenverkehr nur mit gültigem Versicherungsschutz betrieben werden dürfen. Ein fehlendes Versicherungskennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden.

Wichtige Regeln für E-Scooter-Fahrer

Das sollten Sie beachten:

Mindestalter: 14 Jahre, Führerschein nicht erforderlich.
Maximal erlaubte Geschwindigkeit: 20 km/h.
Versicherung und gültiges Kennzeichen sind Pflicht.
E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen.
Radwege müssen genutzt werden, Gehwege sind tabu.
Handynutzung während der Fahrt ist verboten.
Es gelten die gleichen Alkohol- und Drogenregeln wie im Straßenverkehr.

Quelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz, Pressemitteilung vom 18.03.2026.