Am Samstagnachmittag, 18. April 2026, kontrollierte die Polizei einen E-Scooter-Fahrer in der Bismarckstraße. Es bestand der Verdacht einer Fahrt unter Cannabis-Einfluss.
Nach Angaben der Polizeidirektion Ludwigshafen wurde am Samstag, 18. April 2026, gegen 14:23 Uhr ein 38-jähriger Fahrer eines E-Scooters in der Bismarckstraße kontrolliert.
Im Rahmen der Kontrolle stellten die eingesetzten Beamten Auffälligkeiten fest, die auf den Konsum von berauschenden Mitteln hindeuteten. Durchgeführte Tests bestätigten den Verdacht auf eine Beeinflussung durch Cannabis.
Blutprobe auf der Dienststelle
Der Mann wurde zur weiteren Abklärung auf eine Polizeidienststelle gebracht. Dort wurde eine Blutprobe entnommen.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Gegen den 38-Jährigen wurde ein Verfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt gemäß §24a Straßenverkehrsgesetz eingeleitet. Zudem wird die zuständige Führerscheinstelle prüfen, ob der Fahrer weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.
E-Scooter rechtlich wie Kraftfahrzeuge
Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge gelten und rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Damit unterliegen deren Fahrer denselben Vorschriften wie Autofahrer.