Bei einer Verkehrskontrolle in Ludwigshafen-Oggersheim hat die Polizei einen 16-jährigen Rollerfahrer gestoppt, dessen Fahrzeug deutlich schneller fuhr als für seine Fahrerlaubnisklasse erlaubt.
Polizeibeamte kontrollierten am Dienstag, 2. Juni 2026, gegen 14 Uhr einen 16-jährigen Rollerfahrer in der Speyerer Straße in Ludwigshafen-Oggersheim.
Den Beamten war aufgefallen, dass der Roller offenbar schneller unterwegs war als die für Kleinkrafträder zulässigen 45 km/h. Deshalb wurde das Fahrzeug angehalten und überprüft.
Roller fuhr 55 km/h
Im Rahmen der Kontrolle konnte der Jugendliche lediglich eine Fahrerlaubnis der Klasse AM vorweisen. Diese berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
Nach Angaben der Polizei erreichte der Roller jedoch eine Geschwindigkeit von 55 km/h. Damit fällt das Fahrzeug nicht mehr unter die Berechtigung der vorhandenen Fahrerlaubnis.
Ermittlungen eingeleitet
Die Polizeikräfte stellten den Roller sicher. Nun soll ein Prüfgutachten klären, welche tatsächliche Höchstgeschwindigkeit das Fahrzeug erreicht und ob technische Veränderungen vorgenommen wurden.
Gegen den 16-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Rollertuning kann weitreichende Folgen haben
Bereits geringe technische Veränderungen an Motorrollern können dazu führen, dass die Betriebserlaubnis erlischt und eine andere Fahrerlaubnisklasse erforderlich wird.
Neben strafrechtlichen Konsequenzen können auch Probleme mit dem Versicherungsschutz entstehen.