Mit 1,64 Promille erwischt: Ein 40-Jähriger versuchte nach der Kerwe in Böhl-Iggelheim vor der Polizei zu flüchten – doch die Flucht endete schnell.
In der Nacht zum Mittwoch (03.09.2025) gegen 00:18 Uhr fiel einer Polizeistreife in der Bahnhofstraße in Böhl-Iggelheim ein Radfahrer auf, der in deutlichen Schlangenlinien unterwegs war. Der 40-Jährige versuchte zunächst, sich der Kontrolle zu entziehen, wurde jedoch nach kurzer Flucht gestoppt. Laut Polizei stellten die Beamtinnen und Beamten starken Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,64 Promille. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand. Der Radfahrer musste sein weiteres Heimkommen ohne Fahrrad organisieren.
Tipps zum Verhalten bei Alkoholkonsum und Radfahren
Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte bedenken: Ab 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – auch ohne Unfall oder Ausfallerscheinungen drohen Strafverfahren und Führerscheinentzug. Schon ab 0,3 Promille können auffällige Fahrweisen strafrechtliche Konsequenzen haben. Sicher unterwegs bleibt, wer nach Feiern auf das Rad verzichtet und Alternativen nutzt – etwa öffentliche Verkehrsmittel, Mitfahrgelegenheiten oder ein Taxi. So lassen sich gefährliche Situationen und rechtliche Folgen vermeiden.