Laut Polizei kam es am Mittwochabend (10.09.2025) zu einer Unfallflucht in der Max-Planck-Straße: Ein 62-Jähriger fuhr unter Alkoholeinfluss zwei geparkte Autos an, setzte seine Fahrt fort und wurde später ermittelt. Schaden: rund 8.500 Euro. Zeugen gesucht.
Polizeimeldung vom 11.09.2025, 10:27 Uhr. Nach bisherigen Erkenntnissen ereignete sich am 10.09.2025 gegen 19:05 Uhr in 67240 Bobenheim-Roxheim eine Verkehrsunfallflucht unter Alkoholeinfluss. Ein 62-jähriger Mann aus Bobenheim-Roxheim befuhr die Max-Planck-Straße in Richtung Frankenthaler Straße und touchierte zunächst den Außenspiegel eines am rechten Fahrbahnrand geparkten Pkw.
Im weiteren Verlauf kollidierte der Fahrer frontal mit einem zweiten, ebenfalls am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug. Trotz der Kollisionen setzte er laut Polizei seine Fahrt fort, bog nach links in die Frankenthaler Straße ab, kehrte kurz darauf zurück, stellte sein Auto mittig in der Max-Planck-Straße ab und entfernte sich zu Fuß von der Örtlichkeit.
Die Polizei ermittelte den mutmaßlichen Fahrer wenig später. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 1,72 Promille. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, der Führerschein einbehalten. Gegen ihn wurden Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht sowie Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. An seinem Pkw wurden weitere Beschädigungen festgestellt. Der bislang bekannte Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 8.500 Euro.
Zeugenaufruf
Personen, die den Vorfall beobachtet haben oder selbst geschädigt wurden, werden gebeten, sich zu melden: Polizeiinspektion Frankenthal, Tel. 06233 / 313-0, oder Polizeiwache Maxdorf, Tel. 06237 / 934-1100. Hinweise nimmt die Polizei auch per E-Mail entgegen:
- Nie weiterfahren: Nach jedem Unfall sofort anhalten, absichern (Warnblinker, Warndreieck) und die Polizei informieren. Wegfahren erfüllt den Tatbestand der Unfallflucht.
- Alkohol? Schlüssel weg: Wer Alkohol konsumiert hat, lässt das Fahrzeug stehen und nutzt Alternativen (Taxi, ÖPNV, Abholung).
- Pflichten am Unfallort: Personalien austauschen, Schaden melden, Verletzten helfen. Bei parkenden Fahrzeugen: Eigentümer ermitteln oder die Polizei verständigen.
- Rechtliche Folgen: Unfallflucht und Alkoholfahrt können Führerscheinentzug, Geld-/Freiheitsstrafe und Regress der Versicherung nach sich ziehen.
- Zeugenhinweise: Uhrzeit, Ort, Fahrtrichtung, Kennzeichen/Marke notieren und umgehend der Polizei mitteilen.
Quelle: Polizeidirektion Ludwigshafen, laut Polizei.