Böhl-Iggelheim: Auffahrunfall unter Medikamenteneinfluss – Polizei sucht Zeugen

Böhl-Iggelheim: Auffahrunfall unter Medikamenteneinfluss – Polizei sucht Zeugen

Böhl-Iggelheim: Auffahrunfall unter Medikamenteneinfluss – Polizei sucht Zeugen

Kurz nach einem Kreisverkehr in Böhl-Iggelheim kam es am Dienstag zu einem Auffahrunfall. Hinweise deuten auf eine eingeschränkte Fahrtüchtigkeit durch Medikamente hin.

Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Verkehrsunfall am Dienstag, 21. Januar 2026, kurz vor 17 Uhr. Ein 44-jähriger Autofahrer musste nach dem Kreisverkehr von der L528 in die Iggelheimer Straße verkehrsbedingt anhalten. Ein nachfolgender 57-jähriger Pkw-Fahrer fuhr auf das Fahrzeug auf.

Bei der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeibeamten bei dem 57-Jährigen mehrere Ausfallerscheinungen fest. Es ergaben sich Hinweise auf eine Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit durch Medikamente. Hinweise auf den Einfluss von Alkohol oder Drogen lagen nach bisherigen Erkenntnissen nicht vor.

Dem 57-Jährigen wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. An beiden Fahrzeugen entstand geringer Sachschaden.

Hinweise auf auffällige Fahrweise

Zeugen teilten der Polizei mit, dass der 57-Jährige bereits zuvor auf der Strecke von Böhl-Iggelheim nach Speyer mehrfach seine Fahrspur verlassen und in Schlangenlinien gefahren sei.

Zeugenaufruf: Personen, die durch die Fahrweise gefährdet wurden oder sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Speyer telefonisch unter 06232 1370 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu melden.

Polizei warnt vor Risiken durch Medikamente

Die Polizei weist darauf hin, dass bestimmte Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Dazu zählen unter anderem Schmerzmittel, Beruhigungs- und Schlafmittel sowie Medikamente gegen Allergien. Diese können Reaktionsvermögen, Konzentration und Wahrnehmung deutlich herabsetzen.

Verkehrsteilnehmende werden gebeten, Hinweise in Packungsbeilagen ernst zu nehmen und bei Unsicherheiten vor Fahrtantritt ärztlichen oder pharmazeutischen Rat einzuholen. Auch bei subjektivem Wohlbefinden können Medikamente unbemerkt die Reaktionszeit verlängern oder das Urteilsvermögen beeinträchtigen.

Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss verkehrsbeeinträchtigender Medikamente kann den Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllen und straf- sowie führerscheinrechtliche Folgen nach sich ziehen.