Neuhofen: Polizei korrigiert Angaben zu tödlichem Badeunfall – Unglück ereignete sich an Badestelle mit Badeverbot
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Neuhofen: Polizei korrigiert Angaben zu tödlichem Badeunfall – Unglück ereignete sich an Badestelle mit Badeverbot

 

Nach dem Tod eines 30-jährigen Mannes aus Mannheim am Samstagnachmittag, 27. Juni 2026, hat das Polizeipräsidium Rheinpfalz neue Erkenntnisse veröffentlicht. Demnach ereignete sich das Unglück nicht an einem Badesee, sondern an einem See in einem Naturschutzgebiet bei Neuhofen, in dem das Baden verboten ist.

Die Kriminalpolizei Ludwigshafen hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, um die genauen Umstände des tödlichen Badeunfalls zu klären. Gleichzeitig korrigierte das Polizeipräsidium Rheinpfalz frühere Angaben zum Unglücksort.

Nach dem aktuellen Ermittlungsstand ging der 30-jährige Mann zum Schwimmen in einen See innerhalb eines Naturschutzgebietes nahe Neuhofen. Dort geriet er unter Wasser und tauchte nicht mehr auf.

Rettung blieb trotz großem Einsatz erfolglos

Begleiter des Mannes, weitere Zeugen sowie Einsatzkräfte der Feuerwehr konnten den Vermissten am Grund des Sees lokalisieren. Aufgrund der großen Wassertiefe war eine unmittelbare Rettung jedoch nicht möglich.

Erst ein Rettungstaucher der DLRG konnte den Mann schließlich bergen. Die anschließend eingeleiteten Reanimationsmaßnahmen blieben ohne Erfolg. Der 30-Jährige verstarb noch am Unglücksort.

Ermittlungen dauern an

Die Kriminalpolizei Ludwigshafen untersucht weiterhin die genauen Umstände des Geschehens. Nach derzeitigem Stand liegen keine Hinweise auf ein Fremdverschulden vor. Die Ermittlungen dauern an.

Die Polizei weist darauf hin, dass sich der Unfall an einem See innerhalb eines Naturschutzgebietes ereignete, an dem das Baden ausdrücklich verboten ist.
Hinweis: Baden ist ausschließlich an freigegebenen Badestellen empfehlenswert. Badeverbote dienen dem Schutz der Besucher und weisen häufig auf besondere Gefahren wie große Wassertiefen, schlechte Sicht oder schwierige Rettungsbedingungen hin.

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