Nach dem Tod eines 30-jährigen Mannes aus Mannheim am Samstagnachmittag, 27. Juni 2026, hat das Polizeipräsidium Rheinpfalz neue Erkenntnisse veröffentlicht. Demnach ereignete sich das Unglück nicht an einem Badesee, sondern an einem See in einem Naturschutzgebiet bei Neuhofen, in dem das Baden verboten ist.
Die Kriminalpolizei Ludwigshafen hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, um die genauen Umstände des tödlichen Badeunfalls zu klären. Gleichzeitig korrigierte das Polizeipräsidium Rheinpfalz frühere Angaben zum Unglücksort.
Nach dem aktuellen Ermittlungsstand ging der 30-jährige Mann zum Schwimmen in einen See innerhalb eines Naturschutzgebietes nahe Neuhofen. Dort geriet er unter Wasser und tauchte nicht mehr auf.
Rettung blieb trotz großem Einsatz erfolglos
Begleiter des Mannes, weitere Zeugen sowie Einsatzkräfte der Feuerwehr konnten den Vermissten am Grund des Sees lokalisieren. Aufgrund der großen Wassertiefe war eine unmittelbare Rettung jedoch nicht möglich.
Erst ein Rettungstaucher der DLRG konnte den Mann schließlich bergen. Die anschließend eingeleiteten Reanimationsmaßnahmen blieben ohne Erfolg. Der 30-Jährige verstarb noch am Unglücksort.
Ermittlungen dauern an
Die Kriminalpolizei Ludwigshafen untersucht weiterhin die genauen Umstände des Geschehens. Nach derzeitigem Stand liegen keine Hinweise auf ein Fremdverschulden vor. Die Ermittlungen dauern an.
```