Mannheim: Diese Regeln gelten beim Reifenwechsel und Fahren im Winter
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Mannheim: Diese Regeln gelten beim Reifenwechsel und Fahren im Winter

Mannheim: Diese Regeln gelten beim Reifenwechsel und Fahren im Winter

Winterreifenpflicht, Profiltiefe und Versicherungsschutz – der ACV Automobil-Club Verkehr beantwortet die wichtigsten Fragen rund ums sichere Fahren bei Eis und Schnee.

Situative Winterreifenpflicht seit 2010

In Deutschland gilt seit 2010 eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneematsch oder Reifglätte dürfen Fahrzeuge nur mit geeigneten Reifen fahren. Ein fester Zeitraum ist nicht vorgeschrieben – die Bereifung muss den Witterungsverhältnissen angepasst sein. Die bekannte „O-bis-O-Regel“ (Oktober bis Ostern) dient lediglich als Orientierung. Geeignet sind ausschließlich Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen nur noch diese Reifen als Winterreifen verwendet werden. Für alte M+S-Reifen endete die Übergangsfrist. Auch Ganzjahresreifen sind erlaubt, sofern sie das Symbol tragen.

Profiltiefe und Sicherheit

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern – doch der ACV empfiehlt, Winterreifen bereits ab 4 Millimetern zu erneuern. Die Bremsleistung sinkt bei abgefahrenen Reifen drastisch: Bei 50 km/h verlängert sich der Bremsweg auf Schnee von 26 Metern (neuer Reifen) auf bis zu 38 Meter bei minimalem Profil. Neben dem Profil ist auch der Reifendruck entscheidend. Kälte senkt den Luftdruck automatisch, was die Haftung verschlechtert und den Kraftstoffverbrauch erhöht. Daher sollte der Druck regelmäßig überprüft und an die Herstellerangaben angepasst werden.

Lebensdauer und Wechselintervalle

Nach spätestens sechs bis acht Jahren sollten Winterreifen ausgetauscht werden – selbst bei ausreichendem Profil. Mit zunehmendem Alter verliert das Gummi an Elastizität. Das Produktionsdatum lässt sich an der DOT-Nummer ablesen: Die letzten vier Ziffern zeigen Woche und Jahr der Herstellung (z. B. „2218“ = 22. Woche 2018). Um den Verschleiß gleichmäßig zu halten, empfiehlt der ACV, die Reifen alle 10.000 Kilometer zwischen Vorder- und Hinterachse zu tauschen. Für Elektroautos sollte auf Modelle mit höherem Tragfähigkeitsindex und möglichst geringem Rollwiderstand geachtet werden.

Bußgelder und Versicherungsschutz

Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert Bußgelder zwischen 60 und 120 Euro sowie einen Punkt in Flensburg:
  • 60 Euro bei normaler Fahrt,
  • 80 Euro bei Behinderung,
  • 100 Euro bei Gefährdung und
  • 120 Euro bei Unfallfolge.
Auch zu geringe Profiltiefe (unter 1,6 mm) wird mit 75 Euro und einem Punkt geahndet. Ein Verstoß kann zudem den Versicherungsschutz gefährden. Kaskoversicherungen dürfen Leistungen kürzen oder verweigern, wenn ein Unfall mit Sommerreifen verursacht wurde. Auch in der Haftpflicht kann eine Mithaftung von etwa 20 Prozent drohen.
Praktischer Tipp für Autofahrer

Der ACV rät, vor der kalten Jahreszeit nicht nur die Reifen, sondern auch Batterie, Scheibenwischer und Frostschutzmittel zu prüfen. Wer Schneeketten nutzt, sollte das Anlegen rechtzeitig üben – und sie nur dort montieren, wo es vorgeschrieben oder erforderlich ist. So bleibt das Auto auch bei Eis und Schnee sicher unterwegs.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des ACV Automobil-Club Verkehr.