Deutschland: Dashcams im Auto – Was erlaubt ist und wann Aufnahmen vor Gericht zählen
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Deutschland: Dashcams im Auto – Was erlaubt ist und wann Aufnahmen vor Gericht zählen

Deutschland: Dashcams im Auto – Was erlaubt ist und wann Aufnahmen vor Gericht zählen

Der ACV erklärt, unter welchen Bedingungen Dashcams in Deutschland zulässig sind, welche Datenschutzregeln gelten und wann Videos als Beweismittel dienen können.

Immer mehr Autofahrer nutzen Dashcams, um das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen. Besonders nach Unfällen können die Videos helfen, den Ablauf zu rekonstruieren. Doch rund um die Nutzung bestehen weiterhin Unsicherheiten. Der ACV Automobil-Club Verkehr fasst die wichtigsten rechtlichen Vorgaben zusammen.

Grundsätzlich erlaubt – aber nicht dauerhaft

Eine Dashcam darf in Deutschland eingesetzt werden. Entscheidend ist jedoch die Art der Nutzung. Dauerhafte, anlasslose Aufzeichnungen des Straßenverkehrs sind unzulässig. Erlaubt sind nur kurzzeitige und anlassbezogene Aufnahmen, bei denen ältere Sequenzen automatisch überschrieben werden.

In der Praxis arbeiten viele Geräte mit sogenannten Loop-Aufnahmen. Dabei werden fortlaufend kurze Clips gespeichert, die sich selbst überschreiben. Nur bei einem konkreten Ereignis, etwa einem Unfall, wird die relevante Sequenz dauerhaft gesichert. So soll verhindert werden, dass der Verkehr permanent überwacht wird.

Was erlaubt ist – und was nicht

Erlaubt sind der Einbau einer Dashcam im Fahrzeug sowie die Nutzung datenschutzkonformer Geräte oder entsprechender Smartphone-Apps. Kurzzeitige Aufzeichnungen im Zusammenhang mit einem Unfall gelten ebenfalls als zulässig.

Unzulässig ist hingegen das dauerhafte Filmen ohne konkreten Anlass. Ebenfalls verboten ist die Veröffentlichung von Videos, auf denen Personen oder Kennzeichen erkennbar sind, sofern keine Einwilligung vorliegt. Auch das gezielte Filmen anderer Verkehrsteilnehmer zur Anzeige von Verkehrsverstößen ist nicht gestattet. Die Verkehrsüberwachung obliegt ausschließlich den Behörden.

Datenschutz steht im Mittelpunkt

Rechtsgrundlage ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben und verarbeitet werden, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht. Dauerhafte Aufzeichnungen greifen in die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer ein.

Der Bundesgerichtshof lässt Dashcam-Aufnahmen daher nur unter engen Voraussetzungen zu. Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss mit Abmahnungen, Verwarnungen oder Bußgeldern rechnen. Diese können nach Bundesdatenschutzgesetz und Datenschutzgrundverordnung schnell im niedrigen vierstelligen Bereich liegen.

Besondere Vorsicht gilt bei cloudbasierten Diensten. Nutzer sollten prüfen, wo Aufnahmen gespeichert werden und wer Zugriff darauf hat. Eine Tonaufzeichnung sollte grundsätzlich deaktiviert bleiben.

Checkliste für eine rechtssichere Nutzung

Die Kamera sollte so angebracht werden, dass sie das Verkehrsgeschehen erfasst, ohne die Sicht zu beeinträchtigen. Bewährt hat sich eine Montage hinter oder leicht unter dem Rückspiegel. Sicherheitsrelevante Systeme dürfen nicht gestört werden.

Empfohlen werden kurze Clips in Endlosschleife mit automatischer Überschreibung. Eine gute Bildqualität ist wichtig, damit Verkehrszeichen oder Fahrmanöver im Ernstfall erkennbar sind. Ein integrierter Beschleunigungssensor kann relevante Sequenzen bei einem Unfall automatisch sichern.

Je nach Bedarf kann eine zusätzliche Heckkamera sinnvoll sein. Beim Kauf sollten Modelle bevorzugt werden, die Datenschutzfunktionen wie das automatische Unkenntlichmachen von Gesichtern und Kennzeichen bieten.

Dashcam als Beweismittel

Bei Verkehrsunfällen können Dashcam-Videos Versicherungen und Gerichten helfen, den Hergang zu klären. Ob eine Aufnahme als Beweis zugelassen wird, entscheidet jedoch stets das Gericht im Einzelfall. Maßgeblich ist unter anderem, ob die Aufzeichnung datenschutzkonform erfolgt ist.

Vorsicht im Ausland

Für Fahrten ins Ausland gelten teils abweichende Regelungen. Eine einheitliche europäische Vorschrift gibt es nicht. In manchen Ländern ist der Einsatz stark eingeschränkt oder sogar untersagt. Vor Reisen empfiehlt es sich daher, die jeweiligen Bestimmungen zu prüfen.

Leserhinweis: Wer eine Dashcam nutzt, sollte auf eine anlassbezogene Speicherung achten, die Tonfunktion deaktivieren und keine Aufnahmen ohne Zustimmung veröffentlichen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.