Sperrzeitregelung in der Heidelberger Altstadt: Zahlen, Fakten und Einschätzungen zum Jahr 2015

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Sperrzeitregelung in der Heidelberger Altstadt: Zahlen, Fakten und Einschätzungen zum Jahr 2015

 

 

 

Beschwerden und Ordnungswidrigkeiten im Jahr 2015

 

Beschwerden von Bürgern über Gaststättenlärm

-      75 Beschwerden über zu hohe Lärmbelastungen durch Gaststätten und deren Besucher

-      70 Prozent der Beschwerden bezogen sich auf das Wochenende

-       davon betrafen knapp 55 Prozent den Zeitraum zwischen 0 und 3 Uhr

-       und gut 30 Prozent den Zeitraum zwischen 3 und 5 Uhr

-      Der räumliche Schwerpunkt der Beschwerden lag im Bereich Marktplatz, Fischmarkt, Haspelgasse, Untere Straße, Kettengasse sowie Hauptstraße im Abschnitt zwischen Oberbadgasse und Dreikönigsstraße

Beschwerden von Bürgern über Lärmbelästigungen im öffentlichen Raum

-      41 Beschwerden über Lärmbelästigungen im öffentlichen Raum

-      32 Beschwerden betrafen das Wochenende

-       davon betrafen etwa zwei Drittel den Zeitraum zwischen 0 und 3 Uhr

-       und ein Drittel den Zeitraum zwischen 3 und 5 Uhr.

-      Schwerpunkt der Beschwerden war das dritte Quartal

Wildpinkeln

-      118 Anzeigen durch den Kommunalen Ordnungsdienst wegen unerlaubten Wildpinkelns

-       Davon betrafen 87 Prozent das Wochenenden zwischen 22 und 3 Uhr

-       Zwei Drittel der Anzeigen erfolgten in den Frühjahrs- beziehungsweise Sommermonaten

Ordnungswirigkeitenanzeigen durch Bürger

-      70 Ordnungswidrigkeitenanzeigen

-       davon betrafen 32 Lärm, ausgehend von Gaststätten und

-       38 Lärm im öffentlichen Raum

 

Vergleich der Jahre 2014 und 2015

 

Die Anzahl der Beschwerden hat 2015 gegenüber 2014 zugenommen. 2014 gingen insgesamt 33

Beschwerden wegen Gaststättenlärms und Lärm im öffentlichen Raum ein; 2015 waren es 111

Beschwerden.

 

Erfahrungen des Kommunalen Ordnungsdienstes

 

-      Die neue Sperrzeitregelung wird derzeit von 13 Betrieben in der Kernaltstadt voll ausgeschöpft.

-      An den Wochenenden waren ab 2 Uhr häufig stark alkoholisierte Personen und Personengruppen anzutreffen, die teilweise eine hohe Aggressivität an den Tag legten.

-      Eine deutliche Lärmentwicklung im öffentlichen Raum durch lautstarkes Unterhalten, Rufen, Grölen oder Schreien Einzelner war festzustellen.

-      Darüber hinaus gab es Probleme mit Vandalismus und durch eine starke Verunreinigung der Straßen, insbesondere durch zerschmetterte Flaschen und weggeworfene Imbissverpackungen.

-      Störungen zwischen 3 Uhr und 5 Uhr, welche vor der Sperrzeitverkürzung in der Regel nur im Bereich der Discobetriebe mit erlaubten längeren Öffnungszeiten stattfanden, dehnen sich nun auf sämtliche Straßenräume aus, wo Gaststättenbetriebe von der Sperrzeitverkürzung Gebrauch machen.

Auswertung der Polizeistatistik

 

-      Im Bereich der Ordnungsstörungen "Lärm und Gaststättenlärm" stellt die Polizeistatistik eine Steigerung um 35 Fälle (11,26 %) von 301 in 2014 auf 336 in 2015 fest.

-       Der Schwerpunkt der Ordnungsstörungen ist nach wie vor das Wochenende.

-       Im Zeitraum zwischen 4:00 Uhr und 6:00 Uhr gab es samstags eine Zunahme von 11 Fällen in 2014 auf 14 in 2015 (+27,7 %)

-       und sonntags von 8 Fällen in 2014 auf 21 in 2015 (+162,5 %).

 

-      Die Straftaten in der Altstadt nahmen um 520 Fälle (+22,42 Prozent) von 2.319 im Jahr 2014 auf 2.839 im Jahr 2015 zu.

-      Straftaten mit Bezug zum öffentlichen Raum wie räuberische Erpressung, Körperverletzung, gefährliche/schwere Körperverletzung, und Sachbeschädigung

haben sich um 142 Fälle (+33,1 Prozent) von 429 im Jahr 2014 auf 571 im Jahr 2015 erhöht.

-       413 (72,32 Prozent) dieser 571 Straftaten im Jahr 2015 ereigneten sich zwischen Freitag und Sonntag.

-       Von den 413 Straftaten (Freitag-Sonntag) entfielen 76 auf den Zeitraum 3 bis 4 Uhr; 25 auf den Zeitraum 4 bis 5 Uhr und 21 auf den Zeitraum 5 bis 6 Uhr.

 

-      Für den Fall einer Verlängerung der Sperrzeit auf die Zeiten von 2014 erwartet die Polizei, dass in den frühen Morgenstunden zwischen 4 und 6 Uhr sowohl die Straftaten als auch die "Störungen der Bevölkerung" zurückgehen.

 

Bewertung der Entwicklung im Jahr 2015 durch die Vereine und Initiativen

 

LindA und Verein Alt Heidelberg:

Nach Auffassung der Anwohnerinitiative LindA und des Vereins Alt Heidelberg hat sich die Lärmbelastung durch die neue Sperrzeitregelung nicht verringert oder entzerrt, vielmehr habe sie sich bis in die frühen Morgenstunden hinein verlängert.

DEHOGA:

Die DEHOGA Baden-Württemberg ist der Auffassung, dass die Verkürzung nicht zu mehr gastronomiebedingter Lärmentwicklung in der Altstadt geführt hat, vielmehr habe sie zu einer Entzerrung der Gästeströme geführt.