Das Bundeskabinett hat am Dienstag den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verabschiedet. Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen mehr Gleichberechtigung und Teilhabe ermöglichen. Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält die nun verabschiedete Fassung weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen.
„Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode. Unser Ziel ist es, echte Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Das ist nun der Fall“ freut sich der Mannheimer SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Rebmann über das Erreichte.
Die Verbesserungen betreffen vor allem die Regelungen zum Eigenbeitrag, der bei Leistungen der Eingliederungshilfe zu erbringen ist. Ab dem Jahr 2020 sind Einkommen und Vermögen eines Partners oder einer Partnerin vollständig von der Anrechnung befreit. „Das ist ein wirklich wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen endlich Ehen und Lebenspartnerschaften eingehen können, ohne dass dies zu erheblichen finanziellen Einschnitten bei dem Partner oder der Partnerin führt. Diese Änderung war überfällig“ so der Abgeordnete weiter.
Für Erwerbstätige, die gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege beziehen, gelten künftig außerdem grundsätzlich nur die neuen Anrechnungsregelungen der Eingliederungshilfe. Sind es bislang nur 2.600 Euro, die Betroffene ansparen können, ohne dass ihnen dieses Vermögen auf die Leistungen angerechnet werden, so sind es ab dem Jahr 2017 bis zu 27.600 Euro und ab 2020 etwa 50.000. Das bedeutet einen Anstieg um mehr als das Zehnfache.
Rebmann: „Es ist unser erklärtes Ziel, Menschen mit Assistenzbedarf aus der Sozialhilfe zu holen. Das Bundesteilhabegesetz mit seinen deutlichen Verbesserungen ermöglicht das. Wir als SPD können uns allerdings noch viel weitergehende Änderungen im Sinne der Betroffenen vorstellen. Dafür wird sich die SPD-Bundestagsfraktion im weiteren parlamentarischen Verfahren einsetzen.“