Heidelberg: Betrunkener Radfahrer fährt verbotenerweise auf der B 535

Heidelberg: Betrunkener Radfahrer fährt verbotenerweise auf der B 535

 

Mit über 1,6 Promille wurde ein 37-Jähriger in Heidelberg auf der Bundesstraße 535 gestoppt – die Polizei leitete mehrere Verfahren ein.

Am Dienstagmorgen (09.09.2025) gegen 2 Uhr fiel einer Streife in Heidelberg ein Radfahrer auf, der verbotenerweise die Speyerer Straße (B 535) in Richtung Schwetzingen befuhr. Wie die Polizei mitteilt, handelte es sich um einen 37-jährigen Mann, der deutlichen Alkoholgeruch aufwies. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,6 Promille. Der Mann gab an, nach einer Geburtstagsfeier auf dem Heimweg gewesen zu sein. Eigentlich habe er den Radweg nutzen wollen, diesen jedoch nicht gefunden und sich deshalb für die Bundesstraße entschieden. Gegen den 37-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Zusätzlich erwartet ihn eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, da das Befahren der B 535 mit dem Fahrrad nicht erlaubt ist. Außerdem wurde die Führerscheinstelle informiert, um mögliche weitere Konsequenzen für seine Fahrerlaubnis zu prüfen.

Tipps zum sicheren Radfahren nach Feierlichkeiten

Wer Alkohol getrunken hat, sollte das Fahrrad besser stehen lassen. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Ab 1,6 Promille gilt Radfahren als Straftat und kann den Führerschein kosten. Sicherer ist es, ein Taxi zu rufen, Fahrdienste oder den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen – oder das Rad einfach später abzuholen.