Der Hauptausschuss des Gemeinderates hat heute entschieden, dass die Betreuungsgebühren in Kita, Hort und Schulkindbetreuung für die ersten drei Februar-Wochen erlassen werden, wenn in diesem kompletten Zeitraum die Kinder keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Für die Kindertagespflege ist ebenfalls wieder eine Erstattungsregelung nach bekanntem Vorgehen vorgesehen.
Hintergrund ist, dass im Monat Februar ab dem 22. Februar die Kitas sowie die Grundschulen im Wechselunterricht wieder geöffnet wurden. In den einzelnen Betreuungsformen sieht der Beschluss Folgendes vor:
Kitas und Horte: Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 1. bis 21. Februar 2021 die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben, werden die Betreuungsgebühren in Höhe von 75 Prozent als Ersatz für die vom Land angeordnete Schließung der Kitas und Horte erlassen.
Für die Kinder, die die Notbetreuung besucht haben, werden die Gebührensätze entsprechend der Gebührensatzung der Stadt Mannheim in vollem Umfang fällig.
Die Entschädigung soll durch eine Gutschrift bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres 2020/2021 im August 2021 erfolgen, sofern die Gebühren überwiesen oder eingezogen wurden.
Bei der Schulkindbetreuung wird für den Monat Februar analog zum Januar 2021 verfahren und Eltern, deren Kinder den gesamten Februar die Schulkindbetreuung des Fachbereichs Bildung nicht in Anspruch genommen haben, weil sie beispielsweise wegen des Wechselmodells auch in der letzten Februarwoche nicht die Schule besuchten, werden die Gebühren komplett erlassen.
Bei Inanspruchnahme der Notbetreuung vom 22. bis 28. Februar erfolgt die Erstattung der Gebühr nur für die davorliegenden drei Wochen, in der die Betreuung nicht genutzt wurde. Wurde durchgehend die Notbetreuung in Anspruch genommen, findet keine Erstattung statt.
Freie Träger: Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten der freien Träger werden für Plätze, die von 1. bis einschließlich 21. Februar nicht durch Notbetreuung belegt waren, anteilig mit 75 Prozent der monatlichen Gebühr für diesen Zeitraum, maximal jedoch in Höhe der städtischen Gebühren, übernommen.
Auch die freien Träger in der Schulkindbetreuung, die über den Fachbereich Bildung bezuschusst werden, erhalten eine Erstattung der Elternbeiträge für die Kinder, die nicht an der Betreuung teilgenommen haben, maximal in Höhe der städtischen Gebühren.
Kindertagespflege: Ferner wird die Erhebung der Kostenbeiträge für Eltern in der Kindertagespflege ausgesetzt, wenn während der pandemiebedingten Schließung im Februar 2021 keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
Kindertagespflegepersonen mit Erlaubnis und aktiver Kinderbetreuung wird ein ergänzender Sachkostenzuschuss von 250 Euro für pandemiebedingte Ausgaben wie Reinigungs- und Hygienemaßnahmen, medizinische Masken, sowie erhöhte Nebenkosten gewährt.