Rechnung statt Urlaubsgrüße: Post mit Auslandsbußgeld kommt oft erst Wochen später. Foto: © Adobe Stock / Proxima Studio
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Mannheim: Bußgeldbescheid aus dem Urlaub – so reagieren Sie richtig

 

Nach der Reise flattert statt Postkarten ein Bußgeldbescheid ins Haus: Das Europäische Verbraucherzentrum erklärt, was Betroffene jetzt beachten müssen.

Urlauberinnen und Urlauber kennen das Problem: Wochen nach der Rückkehr aus Italien, Österreich oder Großbritannien erreicht sie ein Schreiben mit hohen Forderungen. Oft handelt es sich um Bußgelder für Mautverstöße, unerlaubtes Befahren von Umweltzonen oder Parkverstöße. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland in Kehl gibt Tipps, wie man richtig reagiert.

Häufige Gründe für Post aus dem Ausland

Deutsche Autofahrerinnen und Autofahrer berichten vor allem über: • Parkverstöße auf privaten Flächen in Dänemark oder Österreich • Nicht bezahlte Mautgebühren in Italien, Ungarn oder Österreich • Fahrten in Umweltzonen wie London, Antwerpen oder italienische Innenstädte Da Verkehrsverstöße im Ausland meist strenger geahndet werden, erscheinen die Summen oft höher als in Deutschland. Wer tatsächlich zur fraglichen Zeit vor Ort war, muss in der Regel von einer echten Forderung ausgehen.

Mietwagen und Zusatzgebühren

Besonders ärgerlich: Bei Mietwagen berechnen Vermieter zusätzlich oft eine Bearbeitungsgebühr, etwa für die Weitergabe von Daten. Nach Einschätzung des EVZ sind diese Gebühren häufig unzulässig. Betroffene können versuchen, das Geld über ein sogenanntes Chargeback-Verfahren bei ihrer Bank zurückzufordern.

Bußgeld oder Vertragsstrafe?

Ein wesentlicher Unterschied: • Bußgelder ab 70 Euro aus EU-Staaten können über das Bundesamt für Justiz (BfJ) auch in Deutschland vollstreckt werden. • Vertragsstrafen privater Betreiber – etwa bei Maut oder Parken – fallen unter das Zivilrecht. Sie können hierzulande nicht durch Behörden eingetrieben werden, müssten also vor Gericht eingeklagt werden.

Ignorieren lohnt sich nicht

Wer nicht reagiert, riskiert Mahnungen, zusätzliche Kosten und langfristige Datenspeicherung. Überhöhte Inkassogebühren sollten Betroffene jedoch nicht akzeptieren.

Unterstützung vom EVZ

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bietet eine kostenfreie Beratung und hilft bei der rechtlichen Einordnung. Eine Kontaktaufnahme ist unkompliziert über das Online-Formular auf der Webseite möglich.
Praktischer Hinweis für Reisende

Prüfen Sie vor der Abreise die Verkehrsregeln und Mautsysteme im Reiseland. Wer mit Mietwagen unterwegs ist, sollte die AGB genau lesen und sich Belege aufbewahren. So lassen sich unberechtigte Forderungen leichter abwehren.