Mannheim: Reißinsel ab 1. März für Besucher gesperrt – Schutz für brütende Vögel
Das Naturschutzgebiet bleibt bis Ende Juni geschlossen. Ziel ist der Schutz seltener Arten und die ungestörte Regeneration der Vegetation.
Die Reißinsel zählt zu den letzten natürlich vorkommenden Rheinauen im Oberrheingebiet und ist ein ökologisch besonders wertvoller Lebensraum. Seltene Tier- und Pflanzenarten finden hier Rückzugs- und Brutstätten. Um diesen sensiblen Naturraum zu schützen, wird das Gebiet ab dem 1. März bis einschließlich Juni für Besucherinnen und Besucher gesperrt.
Während dieser vier Monate – zu Beginn der Vegetationszeit – ziehen zahlreiche Vogelarten ihren Nachwuchs groß. Gleichzeitig kann sich die Vegetation regenerieren. Ab dem 1. Juli ist die Reißinsel wieder für die Mannheimer Bevölkerung zugänglich.
Rücksichtnahme auch außerhalb der Sperrzeit
Auch außerhalb der jährlichen Sperrzeit bleibt die Reißinsel ein bedeutender Rückzugsort für Vögel und andere Wildtiere. Besucherinnen und Besucher werden daher gebeten, die Wege nicht zu verlassen. Fahrräder sowie Hunde dürfen nicht in das Schutzgebiet mitgenommen werden.
Beginn der Vegetationszeit – gesetzliche Vorgaben beachten
Mit dem 1. März beginnt zugleich die sogenannte Vegetationszeit, die gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz bis zum 30. September andauert. In diesem Zeitraum ist es grundsätzlich verboten, Hecken, „lebende Zäune“, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.
Das Verbot betrifft auch Bäume außerhalb des Waldes, etwa in Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Flächen. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses und zur Gesunderhaltung der Pflanzen.
Im gesamten Gemeindegebiet Mannheim sind darüber hinaus alle Bäume außerhalb des Waldes durch die Baumschutzsatzung geschützt. Diese Bäume dürfen nicht entfernt, zerstört oder verändert werden. Für Veränderungen ist grundsätzlich eine Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.