Projektanträge im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) für das Projekt REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) – Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas – können ab sofort eingereicht werden
Bewerbungsschluss ist der 31. März 2021
Die länderübergreifende Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hat viele Regierungen dazu veranlasst, beispiellose Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu ergreifen. Diese könnten in der Folge jedoch in vielen Volkswirtschaften zu drastischen Einschnitten in der wirtschaftlichen Entwicklung mit schwerwiegenden sozialen Folgen führen. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie das Potenzial für eine wirtschaftliche und soziale Erholung sind in den einzelnen EU-Mitgliedsländern zwar unterschiedlich, doch sind in allen EU-Mitgliedsländern, Bundesländern und Regionen teils massive und noch nicht abschließend einschätzbare Wachstumsrückgänge und soziale Einschnitte zu erwarten.
Die COVID-19-Pandemie hat auch in Baden-Württemberg das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung deutlich negativ beeinflusst; die unmittelbaren und mittelbaren Wirkungen werden in den nächsten Jahren deutlich zu spüren sein. Zentrale Indikatoren zur Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung, wie ein Rückgang der Unternehmensumsätze als auch ein Anstieg von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit, zeigen dies deutlich.
Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission u.a. die Initiative REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) im Rahmen des Ziels „Investition in Wachstum und Beschäftigung“ entwickelt. Mit REACT-EU wird die Möglichkeit geschaffen, verfügbare Mittel für den Bedarf zu mobilisieren, der sich aus dem zunehmenden Druck auf die Wirtschafts-, Sozial- und Gesundheitssysteme ergibt und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen.
Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg soll REACT-EU in den Jahren 2021 und 2022 durch die Förderung von Projekten und Programmen umgesetzt werden.
Der regionale ESF-Arbeitskreis Beschäftigung im Rhein-Neckar-Kreis hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2021 hierfür die Grundlagen festgelegt. Diese können auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/esf abgerufen werden.
Zielgruppen der Förderung sind vorrangig Personen, deren soziale und/oder wirtschaftliche Lage sich durch die Folgen der COVID-19-Pandemie unmittelbar verschlechtert hat oder deren Chancen auf eine Verbesserung ihrer individuellen Lage bzw. ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit nach Corona gestärkt werden sollen.
Die wichtigsten Zielgruppen für die regionale Förderung im Rhein-Neckar-Kreis sind benachteiligte, entkoppelte junge Menschen sowie arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose bzw. Menschen im Bezug öffentlicher Leistungen. Insbesondere Projekte, die den Übergang von der Schule in den Beruf erleichtern und die Berufsorientierung unterstützen und Projekte die die Langzeitarbeitslosigkeit verhindern, können schwerpunktmäßig gefördert werden. Auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) sowie auf eine ökologische Nachhaltigkeit ist bei allen Projekten besonderes Augenmerk zu legen. Durch die in der Gesellschaft und Arbeitswelt zunehmende Digitalisierung soll in den Konzeptionen das Thema Medienkompetenz berücksichtigt werden.
Träger, die im Zeitraum vom 01.06.2021 bis max. 31.12.2022 ein Projekt zu diesen Zielen durchführen möchten, können dafür bis zum 31. März 2021 (Abgabeschluss) bei der L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, Fördermittel ausschließlich über das webbasierte Antragsverfahren ELAN beantragen. Antragsvordrucke und weitere Informationen können unter www.esf-bw.de im Internet abgerufen werden.
Im Grundlagenpapier zum Projekt REACT-EU ist, neben den Zielen, den Zielgruppen und den Querschnittszielen des operationellen Programms des ESF in Baden-Württemberg 2014 - 2020 auch die Vorgehensweise beschrieben.
Nach Registrierung der Anträge werden diese an den ESF-Arbeitskreis Beschäftigung zurückgegeben. Unter Berücksichtigung der Relevanz und Zielerreichung des Grundlagenpapiers zum Projekt REACT-EU werden sie von den Mitgliedern des ESF-Arbeitskreises bewertet und nach geheimer Abstimmung zur abschließenden Förderentscheidung an die L-Bank weitergeleitet.
Bei der Bewertung der Projektanträge wird berücksichtigt, dass möglichst in allen Regionen des Rhein-Neckar-Kreises entsprechende Förderangebote genutzt werden können.