Aufhebung der temporären Fußgängerzone am 10. Juni 2025
Seit Freitag, dem 23. Mai 2025, ist die Karlsruher Straße im Rahmen des Projektes THE STÄDT temporär zur Fußgängerzone umgewandelt. Die Aufhebung dieser Straßenverkehrsregelung war für Samstag, den 7. Juni 2025, geplant. Aufgrund des Feiertags am Montag, dem 9. Juni 2025, bleibt die Karlsruher Straße noch bis Dienstagvormittag eine Fußgängerzone.
Folgende Regelungen, insbesondere die Ausweise für die Einfahrtsberechtigungen, gelten daher noch bis zum Abbau der Verkehrsschilder am Dienstag, dem 10. Juni 2025. Im Zuge des Abbaus wird am Dienstagvormittag die Karlsruher Straße temporär gesperrt.
Verkehrsführung
Durch die temporäre Umwandlung in eine Fußgängerzone gelten in der Karlsruher Straße in dem Abschnitt zwischen Fortunakreuzung und der Straße „Zum Messplatz“ andere Verkehrsregelungen: Die Fußgängerzone ist, wie es der Name ja auch bereits vermuten lässt, ausschließlich den Fußgängern vorbehalten, grundsätzlich darf niemand in diese einfahren. Es wird jedoch Ausnahmen geben: Die Beschilderung wird entsprechend gestaltet, dass Berechtigte mit einem Ausweis einfahren dürfen, auch der Radverkehr ist zulässig. Darüber hinaus darf Lieferverkehr, wie bisher, an Werktagen zwischen 7:30 bis 10:30 Uhr einfahren.
Menschen, die einen blauen oder einen orangenen Schwerbehindertenparkaus besitzen, sind ebenfalls berechtigt, während der genannten Lieferverkehrszeiten (werktags 7:30-10:30 Uhr) in die Fußgängerzone einzufahren. Sie dürfen aufgrund der Einschränkung auch in der Fußgängerzone parken, sofern sie dabei im Rahmen der üblichen Regelungen niemanden behindern.
Darüber hinaus gelten noch weitere gesonderte Verkehrsregeln: Sowohl die berechtigten Kraftfahrzeuge und Fahrräder müssen unmittelbar beim Einfahren in die Fußgängerzone auf mindestens Schrittgeschwindigkeit gedrosselt werden, um niemanden zu gefährden. Ferner gilt es, besonders aufmerksam zu sein, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.