Nußloch: Mit frisiertem Roller durch Nußloch – 16-Jähriger

Nußloch: Mit frisiertem Roller durch Nußloch – 16-Jähriger

 ohne gültige Fahrerlaubnis gestoppt

Polizeistreife stoppt Jugendlichen auf getuntem Kleinkraftrad – Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

In der Nacht auf Mittwoch fiel einer Polizeistreife in Nußloch ein auffällig schneller Motorroller auf. Gegen Mitternacht bemerkten die Beamten in der Kurpfalzstraße einen 16-jährigen Jugendlichen, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Die Streife nahm die Verfolgung auf und konnte den Rollerfahrer kurze Zeit später in der Massengasse stoppen.

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Roller durch technische Veränderungen eine Höchstgeschwindigkeit von über 70 km/h erreichte – erlaubt wären für Fahrzeuge dieser Kategorie lediglich 45 km/h. Damit hätte das Kleinkraftrad eine Zulassung als Motorrad benötigt, ebenso wie eine entsprechende Fahrerlaubnis.

Der Jugendliche konnte jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse AM vorweisen – ausreichend für reguläre Kleinkrafträder, nicht aber für das technisch veränderte Gefährt.

Der Motorroller wurde zur weiteren technischen Überprüfung sichergestellt. Gegen den 16-Jährigen wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Zusätzlich drohen ihm Bußgelder wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (StVZO).

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang erneut vor dem Tunen von Rollern und anderen Kleinkrafträdern. Veränderungen an Motorleistung oder Fahrverhalten können nicht nur den Versicherungsschutz gefährden, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was zunächst harmlos als „Frisieren“ erscheint, kann im Straßenverkehr schnell zur ernsthaften Gefahr werden – für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Das Polizeipräsidium Mannheim appelliert an Eltern und Jugendliche, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kleinkrafträder und deren technische Grenzen zu informieren.