Trotz zahlreicher Hundetoiletten und kostenloser Beutelstationen landen gefüllte Hundekotbeutel weiterhin in der Natur – mit Folgen für Umwelt, Hygiene und Stadtkasse.
Die Stadt Ladenburg appelliert erneut an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beseitigung von Hundekot nachzukommen. Obwohl im gesamten Stadtgebiet rund 50 Hundetoilettenstationen zur Verfügung stehen, werden gefüllte Beutel immer wieder achtlos in Grünanlagen, Hecken oder am Wegesrand entsorgt.
Diese Praxis stellt nicht nur ein erhebliches Hygiene- und Umweltproblem dar, sondern verursacht auch Mehraufwand für den städtischen Bauhof: Verunreinigte Geräte, verschmutzte Arbeitskleidung und zusätzliche Reinigungskosten sind die Folge.
So geht’s richtig
Hundekotbeutel können an den Hundetoilettenstationen kostenlos entnommen und in öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden. Befindet sich keine Station in der Nähe, müssen eigene Beutel mitgeführt werden. Die Entsorgung darf entweder in einem öffentlichen Mülleimer oder im Restmüll zu Hause erfolgen.
Rechtslage und Bußgelder
Gemäß § 14 der Polizeiverordnung der Stadt Ladenburg ist Hundekot unverzüglich zu entfernen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld zwischen 5 und 5.000 Euro geahndet werden. Die Stadtverwaltung kündigt an, die Kontrollen im öffentlichen Raum zu intensivieren.