Rhein-Neckar-Kreis: Start der Brennholzsaison 2025/26 – Bestellungen jetzt möglich

Rhein-Neckar-Kreis: Start der Brennholzsaison 2025/26 – Bestellungen jetzt möglich

Rhein-Neckar-Kreis: Start der Brennholzsaison 2025/26 – Bestellungen jetzt möglich

Das Kreisforstamt Rhein-Neckar-Kreis eröffnet die Brennholzsaison 2025/26. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihr Brennholz für den Eigenbedarf bestellen – online oder direkt beim zuständigen Revierförster.

Bestellung bequem online oder klassisch im Revier

Alle, die ihr Brennholz selbst im Wald aufarbeiten möchten und über einen gültigen Motorsägenschein verfügen, können ab sofort wieder Holz für den Eigenbedarf erwerben. Seit der vergangenen Saison bietet der Holzfinder eine komfortable Online-Bestellmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Neckar-Kreis. Dort wird das verfügbare Brennholz – inklusive Fotos – zeitnah eingestellt. Über die Seite des Landratsamtes www.rhein-neckar-kreis.de/brennholzverkauf lässt sich einsehen, welche Kommunen am digitalen Verkauf teilnehmen. Ist eine Kommune dort nicht aufgeführt, bleibt die bisherige Verkaufsart bestehen: Das Holz kann telefonisch, per E-Mail, während der Sprechstunden beim zuständigen Revierleiter oder über eine Versteigerung erworben werden.

Preise und Holzarten

Das Brennholz wird als sogenanntes „Brennholz lang“ beziehungsweise „Polterholz“ angeboten – also bereits gefällte Stämme, die am Waldweg liegen und dort weiter aufgearbeitet werden können. Die Preise für Privatkundinnen und -kunden betragen laut Kreisforstamt:
  • Buche, Ahorn, Hainbuche, Esche: 80 €/Festmeter
  • Eiche, Hartlaubholz: 70 €/Festmeter
  • Weichlaubholz: 50 €/Festmeter
  • Nadelholz: 55 €/Festmeter
(jeweils brutto, inklusive Mehrwertsteuer)

„Schlagraum“ nur außerhalb der Schutzzone II

Neben Polterholz kann auch sogenannter „Schlagraum“ reserviert werden – das sind Kronenteile und dickere Äste, die nach der Holzernte im Bestand verbleiben. Dieses Holz ist aufgrund des höheren Aufwands bei der Aufarbeitung günstiger erhältlich. Allerdings darf wegen der Afrikanischen Schweinepest in der Schutzzone II im nordwestlichen Rhein-Neckar-Kreis kein Schlagraum angeboten werden. Die aktuelle Allgemeinverfügung des Landratsamtes regelt die betroffenen Gebiete. Für Fragen stehen die jeweiligen Revierförster vor Ort zur Verfügung.

Sicheres Arbeiten im Wald

Für alle, die ihr Holz selbst aufarbeiten, gelten strenge Sicherheitsregeln: Ein Motorsägenschein ist Pflicht und muss bei der Bestellung vorgelegt werden. Die Arbeit im Wald darf nur mit mindestens einer weiteren Person erfolgen. Zum Schutz sind Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe und Helm zwingend vorgeschrieben.
Hinweis: Tipps für Selbstwerber

Wer erstmals Holz im Wald aufarbeiten möchte, sollte sich beim zuständigen Revierförster über geeignete Polter, Zugangswege und Sicherheitsbestimmungen informieren. Auch eine Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert. Der Motorsägenschein kann bei anerkannten Bildungsträgern oder Forstämtern erworben werden.