Rhein-Neckar-Kreis: Landrat ruft zur Wahl am 8. März auf – erstmals zwei Stimmen
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Rhein-Neckar-Kreis: Landrat ruft zur Wahl am 8. März auf – erstmals zwei Stimmen

Rhein-Neckar-Kreis: Landrat ruft zur Wahl am 8. März auf – erstmals zwei Stimmen

Rund 404.000 Wahlberechtigte im Kreis sind zur Landtagswahl am 8. März aufgerufen. Erstmals dürfen auch 16- und 17-Jährige wählen – und es gibt zwei Stimmen.

Am Sonntag, 8. März 2026, wählen die Bürgerinnen und Bürger den Landtag von Baden-Württemberg. Im Rhein-Neckar-Kreis sind rund 404.000 Wahlberechtigte in den Wahlkreisen Wiesloch 37, Weinheim 39, Schwetzingen 40 und Sinsheim 41 zur Stimmabgabe aufgerufen.

Landrat Stefan Dallinger appelliert an die Bevölkerung, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Er verweist insbesondere darauf, dass erstmals auch junge Menschen ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben dürfen. Mit der Absenkung des Wahlalters sind landesweit rund 7,7 Millionen Menschen wahlberechtigt, darunter etwa 650.000 Erstwahlberechtigte.

Neues Wahlrecht mit zwei Stimmen

Bei der Landtagswahl 2026 gilt erstmals ein reformiertes Wahlrecht. Wählerinnen und Wähler haben nun zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei beziehungsweise deren Landesliste. Da in den 70 Wahlkreisen unterschiedliche Wahlvorschläge eingereicht werden, gibt es keine landeseinheitlichen Stimmzettel.

Im Rhein-Neckar-Kreis treten insgesamt 11 Parteien sowie eine Einzelbewerberin an. Bei der vergangenen Landtagswahl 2021 lag die Wahlbeteiligung im Kreis bei 64,2 Prozent.

Die Wahllokale sind am 8. März von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Das vorläufige Ergebnis aus dem Rhein-Neckar-Kreis wird am Wahlabend unter www.rhein-neckar-kreis.de/ltwbw veröffentlicht. Dort finden sich auch weitere Informationen zur Wahl.

Das endgültige amtliche Wahlergebnis wird am 13. März 2026 um 10:00 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Kreiswahlausschusses im Landratsamt in Heidelberg festgestellt.

Servicehinweis: Wer am Wahlsonntag verhindert ist, kann vorab per Briefwahl abstimmen. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder online über die Internetseite des Rhein-Neckar-Kreises.