in Schwetzingen – Polizei bittet um Hinweise
Mit einer raffinierten Ablenkung haben zwei bislang unbekannte Männer am Donnerstag eine Seniorin bestohlen. Die Polizei sucht dringend Zeugen.
Am Donnerstagmittag ist eine 78-jährige Frau aus dem Rhein-Neckar-Kreis Opfer eines dreisten Trickdiebstahls geworden. Die Tat ereignete sich zwischen Ketsch und Schwetzingen und offenbarten ein abgeklärtes Vorgehen zweier Täter, die vermutlich gemeinsam handelten.
Die Seniorin hob gegen 10:30 Uhr bei einer Bank in der Bahnhofstraße in Ketsch Bargeld ab und verstaute dieses gut sichtbar in ihrer Handtasche, die sie anschließend im Kofferraum ihres Autos ablegte. Kurze Zeit später wurde sie von einem unbekannten Mann angesprochen, der sie nach dem Weg zum Schwetzinger Bahnhof fragte. Hilfsbereit wie sie war, gab die Frau Auskunft – ohne zu ahnen, dass sie bereits ins Visier von Trickdieben geraten war.
Gegen 12 Uhr parkte sie am Bahnhof in Schwetzingen. Noch auf dem Parkplatz wurde sie erneut von einem Unbekannten angesprochen, der sich nach dem Weg zum Rathaus erkundigte. Auch diesem Mann gab sie eine Wegbeschreibung. Erst später – zurück zu Hause – stellte sie fest, dass das in der Handtasche verstaut gewesene Bargeld verschwunden war.
Die 78-Jährige beschrieb die beiden mutmaßlichen Täter wie folgt:
Mann 1:
– Circa 40 bis 45 Jahre alt
– Etwa 170 cm groß
– Helle Haut, mittelblonde kurze Haare
– Gepflegtes Äußeres
– Sprach gebrochen Deutsch mit rollendem „R“
– Trug graue Jeans und ein helles Hemd
Mann 2:
– Circa 50 Jahre alt
– Etwa 165 cm groß
– Dunklere Haut, kurze schwarze Haare
– Gepflegtes Äußeres
– Trug blaue oder helle Hose, eventuell Jeans
– Bekleidet mit orangefarbenem Poloshirt
Wer sachdienliche Hinweise zu den beschriebenen Personen oder verdächtige Beobachtungen im Bereich des Schwetzinger Bahnhofs gemacht hat, wird gebeten, sich beim Polizeirevier Schwetzingen unter der Telefonnummer 06222/288-0 zu melden.
Die Polizei mahnt zur Vorsicht, insbesondere bei überraschenden Ansprachen durch Fremde im öffentlichen Raum. Wertgegenstände sollten nie unbeaufsichtigt oder offen zugänglich im Fahrzeug aufbewahrt werden.
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