Brühl: Betrunkener Autofahrer rammt geparktes Auto – 40.000 Euro Schaden

Brühl: Betrunkener Autofahrer rammt geparktes Auto – 40.000 Euro Schaden

Brühl: Betrunkener Autofahrer rammt geparktes Auto – 40.000 Euro Schaden

Ein 43-jähriger Autofahrer mit 1,8 Promille Alkohol im Blut krachte am Sonntagmorgen in Brühl in ein geparktes Fahrzeug – verletzt wurde niemand, der Schaden ist jedoch erheblich.

Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Unfall am frühen Sonntagmorgen, 12. Oktober 2025, kurz nach 6 Uhr in der Straße Heiligenhag in Brühl (Rhein-Neckar-Kreis). Der 43-jährige Fahrer eines Toyota verlor offenbar die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen einen am Fahrbahnrand abgestellten Volvo. Der 81-jährige Besitzer des Volvos hatte sein Auto wenige Minuten zuvor abgestellt und war gerade im Begriff, es zu verlassen, als der Unfall passierte. Glücklicherweise blieb er unverletzt. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Beamten beim Toyota-Fahrer deutliche Anzeichen einer Alkoholisierung fest – verwaschene Aussprache und unsicherer Stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,80 Promille. Der Mann wurde zur Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Außerdem wurde ihm der Führerschein entzogen, und die Weiterfahrt wurde untersagt. An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden von rund 40.000 Euro. Das Auto des 43-Jährigen war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Das Polizeirevier Schwetzingen hat die Ermittlungen aufgenommen. Gegen den Fahrer wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkoholeinflusses ermittelt.

Hinweis: Tipps zum Verhalten bei Verkehrsunfällen

Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein, sichern Sie zunächst die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck und leisten Sie Erste Hilfe, falls nötig. Verständigen Sie die Polizei, besonders bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage. Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss ist eine sofortige Meldung an die Polizei wichtig. Weitere Informationen bietet die Verkehrssicherheitsberatung Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.