Weinheim: Betrunkener Autofahrer mit 2,6 Promille unterwegs – Polizei greift ein

Weinheim: Betrunkener Autofahrer mit 2,6 Promille unterwegs – Polizei greift ein

Weinheim: Betrunkener Autofahrer mit 2,6 Promille unterwegs – Polizei greift ein

Mit 2,6 Promille hinter dem Steuer: In Weinheim stoppte die Polizei am Freitag einen stark alkoholisierten Autofahrer, nachdem Zeugen Alarm geschlagen hatten.

Am Freitagabend, den 10. Oktober 2025, gegen 17:25 Uhr, meldeten Mitarbeiter eines Ladengeschäfts in Weinheim einen Mann, der offensichtlich stark alkoholisiert war und sich dennoch mit einem Pkw der Marke Skoda in Bewegung gesetzt hatte. Laut Polizei leitete das Polizeirevier Weinheim umgehend eine Fahndung nach dem beschriebenen Fahrzeug ein – zunächst jedoch ohne Erfolg. Wenig später konnte eine Streifenwagenbesatzung den 57-jährigen Fahrzeughalter schließlich an seiner Wohnanschrift antreffen. Der Mann zeigte deutliche alkoholbedingte Ausfallerscheinungen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,6 Promille. Der Fahrer wurde daraufhin zur Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Sein Führerschein wurde von den Beamten sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann die Wache wieder verlassen – allerdings ohne Fahrerlaubnis.

Ermittlungen eingeleitet

Die Polizei ermittelt nun wegen Trunkenheit im Verkehr. Das Fahrzeug des Mannes wurde nicht beschlagnahmt, darf jedoch bis auf Weiteres nicht mehr von ihm geführt werden. Glücklicherweise kam es zu keinem Unfall oder Personenschaden.
Hinweis:

Alkohol am Steuer – kein Kavaliersdelikt

Bereits ab 0,5 Promille drohen Fahrverbot, Punkte in Flensburg und ein Bußgeld. Wer mit über 1,1 Promille am Steuer erwischt wird, begeht eine Straftat. Ab 1,6 Promille gilt sogar für Radfahrer die absolute Fahruntüchtigkeit. Wer Alkohol konsumiert, sollte das Auto konsequent stehen lassen – Taxi, Bus oder Mitfahrgelegenheiten sind die sichere Alternative.

Nach bisherigen Erkenntnissen blieb der Vorfall ohne Folgen für Dritte. Der 57-Jährige muss nun mit einem Strafverfahren und dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.