Nach dem Verkauf eines angemeldeten Autos erhielt eine Frau zahlreiche Bußgeldbescheide. Die Polizei konnte die Verstöße nun den Käufern zuordnen.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf eines weiterhin zugelassenen Fahrzeugs hat die Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen einen Ermittlungserfolg erzielt. Eine Seniorin aus Böblingen hatte Anfang März 2026 ihren VW Golf verkauft, ohne ihn zuvor abzumelden.
In den Wochen danach erhielt sie insgesamt acht Schreiben verschiedener Ordnungsbehörden. Hintergrund waren mehrere Verkehrsverstöße, die mit dem Fahrzeug begangen wurden. Die neuen Nutzer hatten den Wagen entgegen der Vereinbarung weiterhin auf die ursprüngliche Halterin zugelassen im Straßenverkehr bewegt.
Verstöße einer Familie zugeordnet
Im Rahmen der Ermittlungen konnten die Zuwiderhandlungen mehreren Mitgliedern einer Familie aus Rüsselsheim zugeordnet werden. Eine Frau steht im Verdacht, allein sechs der Verstöße begangen zu haben. Auf sie kommen Bußgelder in Höhe von knapp 400 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister zu.
Zwei ihrer Brüder konnten ebenfalls Geschwindigkeitsverstöße nachgewiesen werden. Beide verfügten nicht über eine gültige Fahrerlaubnis, weshalb zusätzlich Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurden.
Polizei warnt vor Verkauf angemeldeter Fahrzeuge
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Verkauf eines Fahrzeugs im angemeldeten Zustand erhebliche Risiken birgt. Solange das Fahrzeug nicht umgemeldet ist, bleibt die ursprüngliche Halterin oder der Halter rechtlich in der Verantwortung.