Jockgrim: 2.100 Euro Geldstrafe nach Widerstand und Beleidigung von Polizeibeamten
Ein bereits im März gemeldeter Fall endete nun vor Gericht: Ein damals 45-jähriger Mann aus Jockgrim wurde wegen Widerstands und Beleidigung gegenüber Polizeikräften zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Vorfall geht auf den 03.03.2025 zurück. Damals wollten Kräfte der Polizeiinspektion Wörth in Jockgrim die Personalien eines Mannes feststellen, der von Zeugen als hilflose Person gemeldet worden war. Während der Kontrolle zeigte sich der 45-Jährige – nach Angaben der Polizei deutlich alkoholisiert – zunehmend aggressiv. Als die Beamten nach dessen Ausweispapieren suchten, beleidigte er sie fortlaufend. Bei der anschließenden Ingewahrsamnahme leistete der Mann Widerstand, indem er sich durch starke Körperspannung gegen das Verbringen in den Streifenwagen wehrte. Die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten blieben unverletzt. Nun liegt das Urteil vor: Das Amtsgericht Kandel verurteilte den inzwischen 46-Jährigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro. Der Fall zeigt erneut, dass Angriffe oder respektloses Verhalten gegenüber Einsatzkräften konsequent geahndet werden.
Die Polizei betont, dass Einsätze zum Schutz hilfloser Personen regelmäßig vorkommen – und dass Beamtinnen und Beamte dabei auf Kooperation angewiesen sind. Hinweise auf hilflose Personen sollten weiterhin über den Notruf 110 gemeldet werden.
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