Ludwigshafen: OB Blettner und Sozialdezernent Guthier kritisieren Kurs-Stopp bei Integrationsangeboten
Die Stadtspitze fordert eine Richtungsänderung bei der Zulassung zu Integrationskursen. Hintergrund ist ein Zulassungsstopp des BAMF für freiwillige Teilnehmende.
Oberbürgermeister Prof. Dr. Klaus Blettner und Sozialdezernent David Guthier sprechen sich für den Fortbestand und eine Öffnung der Integrationskurse in Ludwigshafen aus. Anlass ist die Entscheidung des Bundesinnenministeriums, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anzuweisen, das Zulassungsverfahren für Integrationskurse für Ausländerinnen und Ausländer ohne gesetzlichen oder behördlich angeordneten Anspruch auszusetzen.
Nach Medienberichten plant das BAMF stattdessen eine Ausweitung sogenannter Erstorientierungskurse. Die Stadtspitze hält dies für nicht ausreichend. Statt den Zugang zu beschränken, müsse er erweitert werden, so Oberbürgermeister Blettner.
Kritik an neuer Zulassungspraxis
In Ludwigshafen hätten sich im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union viele Menschen aus Südosteuropa niedergelassen. Viele von ihnen verfügten bei ihrer Ankunft nicht über ausreichende Deutschkenntnisse. Sprachkompetenz sei jedoch zentral für Integration und gesellschaftliche Teilhabe, betont Blettner.
Bislang konnten EU-Bürgerinnen und EU-Bürger freiwillig an Integrationskursen teilnehmen, sofern freie Plätze vorhanden waren. Mit dem aktuellen Zulassungsstopp sei dies nicht mehr vorgesehen. Künftig solle eine Teilnahmeberechtigung offenbar erst durch eine behördliche Aufforderung erfolgen. Der Oberbürgermeister bezeichnet dies als praxisfern und bürokratisch.
Fehlende Sprachkenntnisse wirkten sich nicht nur auf den Arbeitsmarkt, sondern auch auf die Bildungschancen der Kinder aus. Probleme würden so verlagert statt gelöst. Gelungene Integration sei Voraussetzung für gesellschaftliche Stabilität.
Folgen für die Volkshochschule
Mit der städtischen Volkshochschule ist die Stadt selbst Trägerin von Integrationskursen im Auftrag des BAMF. Sozialdezernent Guthier warnt davor, funktionierende Strukturen zurückzufahren. In Ludwigshafen habe sich in den vergangenen Jahren ein belastbares Netz an Integrationsträgern entwickelt.
Die VHS befürchtet, dass durch die neue Regelung 40 bis 50 Prozent der bisherigen Teilnehmenden wegfallen könnten. Im Jahr 2025 starteten laut BAMF knapp 1.100 Menschen mit Wohnsitz in Ludwigshafen einen Integrationskurs. Viele erhielten ihren Teilnahmeschein über das nun ausgesetzte Zulassungsverfahren. Allein 178 Ukrainerinnen und Ukrainer nahmen 2025 an Integrationskursen der VHS teil.
Bundesweit waren im Jahr 2024 laut BAMF 146.176 von insgesamt 363.466 neuen Kursteilnehmenden freiwillige Teilnehmende ohne Verpflichtung, rund 40 Prozent. Etwa ein Drittel der Teilnehmenden stammte aus der Ukraine, 7,2 Prozent waren Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Auf Rheinland-Pfalz entfielen 17.628 Teilnehmende.
OB und Sozialdezernent schließen sich der Position des Deutschen Städtetags an und warnen vor möglichen Kurswegfällen und längeren Wartezeiten auch für Personen mit gesetzlichem Anspruch. Zudem befürchten sie, dass Folgekosten unzureichender Integrationsarbeit langfristig bei den Kommunen verbleiben könnten.
Wer hat Anspruch auf einen Integrationskurs?
Einen gesetzlichen Anspruch auf die einmalige Teilnahme haben unter anderem Menschen aus Nicht-EU-Ländern, die eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen, anerkannte Flüchtlinge, bestimmte Geduldete, Familienangehörige im Rahmen des Familiennachzugs, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Resettlement-Flüchtlinge.
Keinen rechtlichen Anspruch haben Asylsuchende im laufenden Verfahren, viele Geduldete, Menschen mit vorübergehendem Schutz nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz – darunter zahlreiche Ukrainerinnen und Ukrainer – sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Sie konnten bislang freiwillig teilnehmen, sofern Plätze verfügbar waren oder eine entsprechende behördliche Berechtigung vorlag.