Einstimmiger Beschluss im Hauptausschuss: Weitere 23 Bushaltestellen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen werden barrierefrei

Haltestelle
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In Neustadt an der Weinstraße werden weitere 23 Bushaltestellen barrierefrei umgebaut, die Arbeiten sollen im Frühjahr beginnen und bis in den Sommer andauern. Die Vergabe der erforderlichen Arbeiten hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung gestern Abend beschlossen. An rund 20 Standorten ist der barrierefreie Ausbau bereits umgesetzt. Parallel wird derzeit zudem der Ausbau von 24 weiteren Haltestellen an 15 Standorten geprüft. Zusätzlich erfolgt eine Neugestaltung im Rahmen von Straßensanierungen, beispielsweise in der Talstraße oder in Diedesfeld. Insgesamt verfügt Neustadt über 120 Standorte in der Kernstadt und in den Ortsteilen.

Pro Haltepunkt werden, je nach Aufwand, zwischen 20.000 und 50.000 Euro investiert, die Landesförderung beträgt 85 Prozent.

Hintergrund der Maßnahme ist das Personenbeförderungsgesetz. Es verpflichtet Kommunen bis Ende 2022 dazu, Bushaltestellen, soweit dies baulich möglich ist, barrierefrei auszubauen. Ein Ausschlusskriterium ist beispielsweise ein zu starkes Gefälle.

Die Arbeiten im kommenden Jahr werden von einem Unternehmen aus Speyer durchgeführt, pro Standort benötigt es etwa eine Woche. Die Kosten belaufen sich auf rund 482.000 Euro.

Barrierefrei werden folgende Haltestellen:

2x Haltestelle „Kalkbergstraße“ in Duttweiler
2x Haltestelle „Kirche“ in Gimmeldingen
2x Haltestelle „Schloss“ auf der Haardt
2x Haltestelle „Stadtgrenze“ in Hambach
1x Haltestelle „Raiffeisenstr.“ in Königsbach
2x Haltestelle „Flugplatz“ in Lachen-Speyerdorf
2x Haltestelle „Pfälzer Hof“ in Lachen-Speyerdorf
2x Haltestelle „Kaserne“ in Neustadt
2x Haltestelle „Krankenhaus-Rückseite“ in Neustadt
1x Haltestelle „Leibniz-Gymnasium“ in Neustadt
2x Haltestelle „Robert-Stolz-Str.“ in Neustadt
2x Haltestelle „Spitalbachstraße 2“ in Neustadt
1x Haltestelle „Stadion“ in Neustadt

Der Ausbau erfolgt grundsätzlich an bestehenden Standorten. Örtliche Versetzungen von circa 20 bis 50 Metern, sind möglich, zum Beispiel wegen Kellerfenstern, Zufahrten zu Grundstücken, in Kurvenbereichen oder wegen der angrenzenden Bebauung.

Eine Verlegung erfolgt zudem unter dem Grundsatz des so genannten räumlichen Bezuges der Haltestellen eines Standortes zueinander, das bedeutet, dass der Einstiegsort mit dem Ausstiegsort in Verbindung zu sehen ist.

Folgende Haltestelle wird zusätzlich zum Umbau verlegt:
1x Haltestelle „Kirche“ in Gimmeldingen