Dannstadt-Schauernheim: 14-Jährige fährt ohne Versicherungsschutz mit E-Scooter – Polizei greift ein
In Dannstadt-Schauernheim stoppte die Polizei am Sonntagabend ein 14-jähriges Mädchen, das ohne Versicherungsschutz mit einem E-Scooter unterwegs war. Das Fahrzeug wurde sichergestellt.
Polizeimeldung vom 29.09.2025, 12:53 Uhr: Am Sonntagabend (28.09.2025) kontrollierten Polizeibeamte gegen 17:20 Uhr in der Hauptstraße von Dannstadt-Schauernheim ein 14-jähriges Mädchen, das mit einem E-Scooter unterwegs war. Dabei stellte sich heraus, dass für das Fahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz bestand.
Die Polizei informierte die Eltern über den Vorfall. Der E-Scooter wurde sichergestellt. Nach Angaben der Beamten drohen nun weitere rechtliche Konsequenzen, da das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Da E-Scooter vor allem bei Jugendlichen beliebt sind, weist die Polizei in diesem Zusammenhang erneut auf die geltenden Regeln hin.
- Mindestalter: 14 Jahre, kein Führerschein erforderlich.
- Versicherungspflicht: E-Scooter benötigen eine Haftpflichtversicherung und ein gültiges Versicherungskennzeichen.
- Geschwindigkeit: maximal 20 km/h.
- Fahrbahnnutzung: Radwege, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen haben Vorrang; wenn nicht vorhanden, muss die Straße genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
- Sicherheit: keine Mitnahme von weiteren Personen; Smartphone-Nutzung während der Fahrt verboten.
- Alkohol- und Drogenverbot: dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer gelten auch für E-Scooter-Fahrer.
Weitere Informationen stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereit.
Quelle: laut Polizei (Polizeidirektion Ludwigshafen, Meldung „Ohne Versicherung mit E-Scooter gefahren“).