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Um die vom Aussterben bedrohte Vogelart Haubenlerche zu schützen, hat die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis auf einem Teil der Gemarkung der Stadt Walldorf eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist der Freigang von Katzen im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung (im südlichen Teil der Stadt) ab sofort bis einschließlich 31. August 2022, und danach – bis zum Jahr 2025 – im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. August, durch deren Halterinnen und Halter zu unterbinden. Die Allgemeinverfügung sowie die detaillierte Beschreibung des Gefahren- und Geltungsbereiches sind auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen abrufbar.
Die Haubenlerche ist nach den aktuellen Roten Listen in Baden-Württemberg und in Deutschland in die höchste Gefährdungskategorie „Rote Liste 1“ (vom Aussterben/Erlöschen bedroht) eingestuft. In Baden-Württemberg konzentrieren sich die Brutvorkommen ausschließlich auf den Regierungsbezirk Karlsruhe und hier auf den Bereich zwischen Karlsruhe und Mannheim. Der Brutbestand ist im Rückgang begriffen und die Art gilt mittlerweile als sehr selten. Landesweit liegt der aktuelle Brutbestand der Haubenlerche (Stand: 2021) bei nur rund 60 Revieren, deren Schwerpunktverbreitung in den Sandgebieten der nördlichen oberrheinischen Tiefebene zwischen Waghäusel, Walldorf und Ketsch liegt. In Walldorf gab es im letzten Jahr nur noch drei Brutpaare (Bereich Walldorf Süd). Für alle lokalen Populationen besteht ein sehr hohes Aussterberisiko. In Anbetracht der aktuellen Brutverbreitung und Bestandssituation befindet sich die Art nicht nur auf lokaler Ebene in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Aufgrund der Seltenheit der Art und des schlechten Erhaltungszustandes im Land ist bereits bei Verlust eines Revieres oder eines Tieres von einer weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes auszugehen. Unter anderem kommt es daher für den Fortbestand der Art auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels an.
Bisherige Maßnahmen waren nicht ausreichend
Seit einigen Jahren werden in Walldorf verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Haubenlerche während der Fortpflanzungszeit durchgeführt und fortlaufend verbessert (auf der Grundlage intensiver Beobachtung insbesondere Flächenberuhigung, erforderlichenfalls bei Bruten auf Baustellen auch vorübergehender Baustopp, Einzäunung der Neststandorte zur Aufzuchtzeit, etc.). Trotz dieser Maßnahmen kann bislang die lokale Population in Walldorf nicht ausreichend geschützt werden. So ist es in den vergangenen Jahren immer wieder vorgekommen, dass von den eigentlich erfolgreichen Bruten der Haubenlerchen mit jeweils drei bis vier Eiern bzw. Nestlingen – aus verschiedenen Gründen – letztendlich dann nur sehr wenige Jungvögel überlebt haben. Neben Freigänger-Katzen liegt dies unter anderem auch an Elstern und Rabenkrähen sowie Raubsäugern wie Füchse und Marder. Auch diesbezüglich wurden bereits im vergangenen Jahr – und so ist es auch in diesem Jahr vorgesehen – verschiedene, zum Teil sehr aufwändige Maßnahmen durchgeführt (wie z.B. das Aufstellen von Lebendfallen, aber auch die Bejagung bzw. der Abschuss von Elstern und Füchsen). Die Freigänger-Katzen sind also im Hinblick auf die Problematik der Haubenlerche einer von mehreren Faktoren, aber in Walldorf aufgrund der Siedlungsnähe kein unwesentlicher Faktor, weshalb auch bzgl. der Katzen Maßnahmen notwendig sind.
Entscheidend ist bei der Ortsrandlage nämlich die hohe Dichte an freilaufenden Hauskatzen, denen insbesondere die noch flugunfähigen Jungvögel immer wieder zum Opfer fallen. Wegen der Beschränkung der gegenwärtigen Haubenlerchen-Vorkommen bei Walldorf auf die Ortsrandbereiche und des Verhaltens der Haubenlerchen als Bodenbrüter, die auch ausschließlich am Boden nach Nahrung suchen, sind Hauskatzen ein bedeutender Gefährdungsfaktor. Die bisherigen Maßnahmen genügen bislang noch nicht, um die Gefährdung der Haubenlerchen durch Hauskatzen ausreichend zu verringern.
Die Untere Naturschutzbehörde hat im Zusammenwirken mit der Höheren Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe die betroffenen Rechtsgüter und widerstreitenden Belange abgewogen. Die zuständigen Naturschutzbehörden sind der Auffassung, dass das Unterbinden des Freigangs von Katzen im Gefahrenbereich für die Dauer der Zeit, in der sie zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos für Haubenlerchen führen würden, verhältnismäßig ist, da die Haubenlerche vom Aussterben bedroht ist, Katzen eine besondere Gefährdung darstellen und die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist. Befreiungen sind möglich, wenn im Einzelfall Belange des Schutzes der Haubenlerche nachweislich nicht entgegenstehen. Weitere Einzelheiten können der Allgemeinverfügung entnommen werden.
Quelle: Lisa Freitag/SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GmbH

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