Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr Stadt Heidelberg bittet persönliche Besuche wegen Corona auf das Notwendigste zu beschränken

HeidelbergLogo 

Die Bürgerämter, Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg bleiben über die Weihnachtsferien grundsätzlich geöffnet – geschlossen sind diese lediglich vom 24. bis 26. Dezember 2021, vom 31. Dezember bis 2. Januar und am Feiertag Heilige Drei Könige (Donnerstag, 6. Januar 2022). Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist es zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der städtischen Mitarbeitenden allerdings erforderlich, persönliche Zusammentreffen zu reduzieren und Warteschlangen zu vermeiden.

Die Stadt bittet daher Bürgerinnen und Bürger, persönliche Besuche und Vorsprachen auf das Notwendigste zu beschränken und vorab einen Termin mit den Ämtern und Dienststellen zu vereinbaren. Wo immer es möglich ist, sollten Angelegenheiten schriftlich, telefonisch oder auf digitalem Weg erledigt oder besprochen werden und Unterlagen nicht persönlich, sondern per Post oder E-Mail eingereicht werden. Bei allen Bürgerämtern ist auch ein direkter Post-Einwurf möglich. E-Mail-Adressen und Postanschriften sowie die Öffnungszeiten der einzelnen Bürgerämter gibt es online unter www.heidelberg.de/buergeramt. Ein großer Teil der städtischen Dienstleistungen kann über Online-Services genutzt werden: Zahlreiche Formulare und Dienste stehen unter www.heidelberg.de/formulare zur Verfügung.

In allen städtischen Gebäuden – unter anderem auch dem Rathaus und den Bürgerämtern in den Stadtteilen – gilt weiterhin eine Maskenpflicht und die 3G-Regel: Für den Zutritt ist ein Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen Test erforderlich (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).

Öffnungszeiten und Regelungen in einzelnen Einrichtungen

Die Stadtbücherei ist an den Weihnachtstagen (24. bis 27. Dezember), an Silvester (31. Dezember) und Neujahr (1. Januar) sowie am Feiertag Heilige Drei Könige (6. Januar 2022) geschlossen. Vom 28. bis 30. Dezember ist die Stadtbücherei jeweils von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Ab Dienstag, 4. Januar 2022, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten. Der Bücherbus bleibt vom 24. Dezember bis 4. Januar stehen und fährt ab Mittwoch, 5. Januar 2022, seine Haltestellen wieder an.

Das Kurpfälzische Museum ist am 24., 25. und 31. Dezember 2021 sowie am 1. Januar 2022 geschlossen. Am 2. Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember, ist das Museum geöffnet.

Das Stadtarchiv Heidelberg ist vom 27. Dezember 2021 bis 7. Januar 2022 für den Publikumsverkehr geschlossen. In dieser Zeit ist im Forschungs- und Lesesaal keine persönliche Einsichtnahme in die Archivbestände möglich. Anfragen werden weiterhin bearbeitet. Der Benutzerantrag ist zu finden unter www.stadtarchiv.heidelberg.de/archivbenutzung.

Die städtischen Recyclinghöfe bleiben – ergänzend zu den Feiertagen – am Freitag, 24. Dezember (Heiligabend), und am Freitag, 31. Dezember 2021 (Silvester), geschlossen.

Das Büro des Bürgerbeauftragten Gustav Adolf Apfel ist seit dem 16. Dezember 2021 geschlossen. Zum neuen Jahr gibt es einen Wechsel: Die neue Bürgerbeauftragte Carola de Wit ist ab Dienstag, 4. Januar 2022, zu geänderten Öffnungszeiten erreichbar: dienstags und mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr. Termine können im Vorfeld vereinbart werden. Das Büro ist per Telefon unter 06221 58-10260 und per E-Mail unter der neuen Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten besteht die Möglichkeit, auf den Anrufbeantworter zu sprechen.

Das Büro der Kommunalen Behindertenbeauftragten Christina Reiß ist von Montag, 20. Dezember 2021, bis Freitag, 7. Januar 2022, nicht besetzt.

Das Interkulturelle Zentrum bleibt in der Zeit von Donnerstag, 23. Dezember 2021, bis Freitag, 7. Januar 2022, geschlossen.

Das Friedrich-Ebert-Haus ist vom 24. bis 27. Dezember sowie vom 31. Dezember 2021 bis 1. Januar 2022 geschlossen. Die Bibliothek und das Archiv bleiben vom 24. Dezember bis 9. Januar geschlossen.

Die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg (GGH) ist am 24. und 31. Dezember 2021 geschlossen. Hilfe in dringenden technischen Notfällen gibt es unter der Telefon-Nummer 619086.

Das Kundenzentrum der Stadtwerke Heidelberg in der Kurfürsten-Anlage und der Energieladen in der Hauptstraße 120 sind zwischen den Feiertagen geöffnet; geschlossen ist vom 24. bis 26. Dezember 2021 sowie an Silvester und Neujahr.



Saison für Hochwassergefahren beginnt – jetzt vorsorgen

 

Angesichts der anstehenden Hochwassersaison ruft die Stadt Heidelberg die Bürgerinnen und Bürger zur Vorsorge auf. Der Neckar befindet sich momentan zwar unterhalb des durchschnittlichen Wasserstandes von rund 2,20 Meter – dies kann sich in den kommenden Wochen und Monaten jedoch schnell ändern. Besonders im Winter und im Frühjahr drohen Überschwemmungen durch Hochwasser. Im Zuge des Klimawandels wird erwartet, dass das Hochwasserrisiko in den kommenden Jahren weiter steigen wird.

Bürgerinnen und Bürger können sich mit den Hochwassergefahrenkarten auf den städtischen Internetseiten unter www.heidelberg.de > Leben > Hochwasserrisikomanagement darüber informieren, ob ihre Wohnung oder ihr Haus in einem gefährdeten Gebiet liegt. Die Hochwassergefahrenkarten zeigen die räumlichen Ausdehnungen und Wassertiefen von Hochwasserereignissen, wie sie alle 10, 50 und 100 Jahre auftreten können.

Hochwasser-Tipps für Bürgerinnen und Bürger

Beim Krisenmanagement für diese Hochwassergefahren und -risiken geht es darum, die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die Wirtschaft zu schützen. Hier die wichtigsten Hochwasser-Tipps:

 Wertvolle Gegenstände in höheren Stockwerken lagern.
 Gefährliche Stoffe wie Lacke oder Öle vor Hochwasser sichern.
 Tanks von alten Ölheizungen müssen gegen Aufschwimmen gesichert sein. Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz dürfen seit 2018 keine neuen Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten installiert werden.

Hochwasser kann trotz guter Vorsorge finanzielle Folgen haben. Herkömmliche Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen ersetzen in der Regel keine Hochwasserschäden. Mit einer Elementarschadenversicherung können derartige Risiken versichert werden.

Pegelstand jederzeit verfügbar

Wie die Stadt im Hochwasserfall handelt, ist im Hochwasserschutzplan festgelegt. So wird bei einem Pegel von 2,90 Meter das Hochwasserbüro in der Unteren Neckarstraße 70 von den Hochwasserexperten des Tiefbauamts besetzt. Ab einem Pegel von 3,55 Metern überflutet der Neckar die B 37 unterhalb der Alten Brücke. Das war zuletzt im Februar 2020 der Fall. Ein kleineres Hochwasser mit einem Pegelhöchststand von 4,09 Metern sorgte für Verkehrsbehinderungen. Ende Mai 2013 schwoll der Neckar rasch an und erreichte am 2. Juni ein Maximum von 5,26 Metern. Die Stadt kam bei diesem Hochwasser jedoch glimpflich davon. Vor über 20 Jahren, beim Weihnachtshochwasser am 22. Dezember 1993, wurden 6,61 Meter gemessen.

Die aktuellen Pegelstände des Neckars können jederzeit über die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg unter www.hvz.lubw.baden-wuerttemberg.de abgerufen werden. Mit der App „Meine Pegel“ können für selbst festgelegte Pegelstände Warn-Benachrichtigungen erstellt werden. „Meine Pegel“ ist die amtliche Wasserstands- und Hochwasser-Informations-App mit rund 2.500 Pegeln in ganz Deutschland.

Mobiler Hochwasserschutz in der Altstadt wird ausgebaut

Anders als in den 90er Jahren sind Teile der Altstadt heute besser vor Hochwasser geschützt. Durch den Einsatz von 1,50 Meter hohen, mobilen Aluminiumschutzwänden sind der Neckarmünzplatz, die Mönchgasse, die Fischergasse, die Mantelgasse und die Marstallstraße bis zu einem gewissen Pegel geschützt. Im Dezember 2020 folgte der Probeaufbau des neuen, 87 Meter langen Abschnittes entlang des Brückenkopfes der Alten Brücke. Bis 2026 sollen fortlaufend weitere Bereiche ergänzt werden.

Auch in den Sommermonaten besteht Gefahr

In den Sommermonaten ist zwar die vom Neckar ausgehende Hochwassergefahr geringer, jedoch können in dieser Zeit Starkregenereignisse Probleme verursachen. Im Gegensatz zum klassischen Neckarhochwasser können Überflutungen durch Starkregen überall – nicht nur an Gewässern – auftreten. Besonders die Hangstadtteile weisen dabei ein erhöhtes Risiko hinsichtlich Sturzfluten auf. Bei Starkregenereignissen fällt in kurzer Zeit sehr viel Regen, welchen weder die Kanalisation noch der Boden aufnehmen kann. Die Vorwarnzeiten sind oft sehr kurz. Umso wichtiger sind einfache Vorsorgemaßnahmen, wie zum Beispiel wertvolle Gegenstände nicht im Keller, sondern in höher gelegenen Stockwerken zu lagern oder die Kostenfreie Warn-App NINA auf dem Smartphone zu installieren.

Die Stadt Heidelberg hat online unter www.heidelberg.de/starkregen sogenannte Starkregengefahrenkarten veröffentlicht. Dort erhalten Bürgerinnen und Bürger einen Überblick zu verschiedenen simulierten Starkregenszenarien und können einsehen, ob sie in einem potentiell gefährdeten Gebiet wohnen.